Die Staatsstraße 283 zwischen dem Ortsausgang Wildenfels und dem Hartensteiner Ortsteil Zschocken kann ausgebaut werden. Dafür hat die Landesdirektion Sachsen am 24. August 2023 den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen. Geplant ist auch ein begleitender Radweg entlang der Strecke.
„Nun kann die Straße an aktuelle Standards angepasst werden, wodurch sich die Verkehrssicherheit ganz erheblich verbessern wird. Auch an Radfahrer und Fußgänger wurde natürlich gedacht: Sie erhalten einen neuen Geh- und Radweg, über den man gefahrlos von Wildenfels nach Hartenstein gelangt“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die S 283 ist eine wichtige regionale und überregionale Verbindung ins Erzgebirgsvorland und dient zudem als Zubringer zur Anschlussstelle Zwickau-Ost der A 72. Derzeit wird die vielbefahrene Landstraße dieser Funktion jedoch nicht gerecht: Eine zu schmale Fahrbahn, unübersichtliche Kuppen, starke Längsneigungen und zu enge Kurvenradien beinträchtigen die Sicherheit und den Verkehrsfluss auf der Strecke.
Aus diesem Grund soll die S 283 zwischen dem Ortsausgang Wildenfels und dem Ortseingang des Hartensteiner Ortsteiles Zschocken auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern grundhaft saniert und ausgebaut werden. Die Straßenführung wird optimiert und vorhandene Straßenschäden beseitigt. Dadurch verringert sich das Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer deutlich. Auch der Verkehrsablauf wird von dem Ausbau profitieren.
Um motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr zu trennen, soll innerhalb von Wildenfels bis zum Mühlweg ein Gehweg zur Fahrradmitnutzung entstehen. Außerorts ist ein breiterer Rad- und Gehweg südlich der Staatsstraße geplant. Für den ÖPNV werden außerdem zwei Bushaltestellen am Ortsende von Zschocken erneuert.
Antragstellerin ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange, den Naturschutzvereinigungen, die Stellung genommen haben sowie privaten Einwendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.
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