Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland können ab sofort digital die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Sachsen beantragen. Möglich wird das durch die Anbindung der Approbationsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen an den Onlineantragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte können auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php) in elf Sprachen alle erforderlichen Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Verfahrens der Berufsanerkennung abrufen und ihren Antrag dann direkt digital ausfüllen. Wichtige Dokumente müssen zusätzlich im Original auf dem Postweg vorgelegt werden.
Durch die Auswahl des angestrebten Arbeitsortes bzw. des Bundeslandes wird automatisch die zuständige Behörde für die Bearbeitung ermittelt und der Antrag an diese übersendet. Die Antragsstellung ist unabhängig davon möglich, ob sich die Fachkräfte bereits in Deutschland oder im Ausland befinden und ob sie ihre Qualifikation in der Europäischen Union oder in einem Drittstaat erreicht haben.
Die Entwicklung ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Verantwortlich für das gemeinsame Umsetzungsprojekt von Bund und Ländern und den Betrieb des Online-Dienstes ist Nordrhein-Westfalen. Die fachliche Erarbeitung der berufespezifischen Antragsstrecken erfolgte unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) und von Ministerien und Anerkennungsstellen aus 12 Bundesländern, u.a. dem Freistaat Sachsen.
Im Verlauf des vom Bund bis Ende 2023 finanzierten Projekts soll die digitale Antragstellung auch für die weiteren bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe bis Ende des Jahres möglich sein.
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