Bei mehreren am 24. April in der Kiesgrube Rehbach aufgefundenen Möwen ist heute durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 bestätigt worden. Es wird gebeten, die Kiesgrube in Rehbach aktuell für Freizeitaktivitäten zu meiden, insbesondere für Spaziergänge mit Hunden. Das Risiko, den Erreger weiterzuverbreiten, ist groß.

Der Schutz der Geflügelhaltungen hat nun oberste Priorität. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden daher – unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands – dazu aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig, zu verbessern und unbedingt konsequent umzusetzen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, etwa auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden.

Zudem darf kein Oberflächenwasser, zu welchem Wildvögel Zugang haben, für das Tränken der Tiere genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Sollte die Geflügelhaltung bislang nicht beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Zur Einschätzung, ob die Biosicherheitsmaßnahmen ausreichen, kann anonym und kostenlos die sogenannte „AI-Risikoampel‟ auf der Seite risikoampel.uni-vechta.de genutzt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Das Veterinäramt der Stadt Leipzig ist hierüber unverzüglich zu informieren.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasser- oder Greifvögeln in der Stadt Leipzig dem Veterinäramt über die Telefonnummer (0341) 123 3791 oder die E-Mail-Adresse veterinaeramt@leipzig.de zu melden. Die verendeten Tiere werden dann eingesammelt und untersucht. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die aktuelle Risiko-Einschätzung des FLI ist auf der Seite www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00086705 zu finden.

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