Der Freistaat Sachsen stellt im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 erneut Mittel für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Programms „Sachsen barrierefrei 2030“ zur Verfügung. Veranschlagt sind hierfür jährlich eine Million Euro für investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Das Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ wird in 2023 und 2024 als Schwerpunktaktion im Rahmen der Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgesetzt. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen und auf bestehenden öffentlichen Spielplätzen sowie die barrierefreie Umgestaltung von bestehenden öffentlichen Sanitäranlagen im Bereich von öffentlichen Plätzen und Verkehrsräumen.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt dazu: „Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller wird in allen Lebensbereichen angestrebt. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen in ihrer Freizeit auch gemeinsam in öffentlichen Parkanlagen verweilen können, Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam spielen können.“

Im Zentrum der Fördermaßnahmen sollen die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen und Bewegungsflächen einschließlich entsprechender Orientierungs- und Leitelemente, die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten und die Errichtung barrierefreier Spielgeräte stehen.

Gefördert werden können im Rahmen einer Projektförderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 200.000 Euro pro Antrag. Insbesondere kommunale Träger bzw. Eigentümer der Grün- und Parkanlagen, Spielplätze und Sanitäranlagen werden ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert.

Nähere Informationen unter:

https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/foerderprogramm-sachsen-barrierefrei-2030-5928.html

Eine Antragstellung ist ab April 2023 über das Förderportal der zuständigen Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank online möglich: https://www.sab.sachsen.de/

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