Hier ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 27. April 2023:
1. Gründung eines Zweckverbandes „Großforschungszentrum CTC – Center for the Transformation of Chemistry“ gemeinsam mit dem Landkreis Nordsachsen
Der Stadtrat hat die Gründung eines Zweckverbandes „Großforschungszent-rum CTC – Center for the Transformation of Chemistry“ (ZV CTC) beschlossen. Den gleichlautenden Beschluss hatten die nordsächsischen Kreisräte in ihrer Sitzung am 5. April 2023 gefasst.
Aufgaben des ZV CTC sind
- der Ankauf und der Verkauf von Gewerbeflächen,
- die Erschließung von Grundstücksflächen und
- die Förderung von Ansiedlungen.
Diese Aufgaben beziehen sich auf das rund 418.000 qm große Verbandsge-biet auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik in Delitzsch. Es ist Vor-habenstandort für das Großforschungszentrum CTC, das der Bund bis 2028 mit insgesamt 1,1 Milliarden Euro fördert.
Rund um das Großforschungszentrum sollen Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe entstehen, so das Ziel des ZV CTC.
2. Sechs Wohngrundstücke am „Werbener Teich“ geplant
Ein privater Investor plant, zwei unbebaute Flurstücke innerhalb des Bebau-ungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“ – 1. Änderung in Delitzsch für Wohnbauzwecke zu ertüchtigen und sechs Baugrundstücke zu schaffen.
Dafür ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, der vor 25 Jahren Rechtskraft erlangt hatte und in dem die angesprochenen Grundstücke derzeit noch als private Grünflächen festgesetzt sind. Als solche wurden sie jedoch nie genutzt.
Im Rahmen der erneuten Änderung sollen darüber hinaus die bestehenden Festsetzungen im restlichen Teil des Bebauungsplanes angepasst werden. Grund dafür: Die gesamte städtebauliche Planung für das „Wohngebiet Am Werbener Teich“ war in ihrer Konzeption auf die Bauansprüche der damaligen Zeit ausgerichtet.
Insbesondere die damals getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten (WA) erwiesen sich in den vergangenen Jahren als zu eng gefasst und nicht mehr zeitgerecht.
So erteilte die untere Baugenehmigungsbehörde der Stadtverwaltung Delitzsch seit 1997 nahezu 30 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Jene Befreiungen bezogen sich im Kern auf die festgesetzten First- und Traufhöhen, auf die festgesetzte Zahl der Geschosse sowie auf Überschreitungen der Baugrenzen mit Haupt- und Nebenanlagen.
Die Vielzahl der erteilten Befreiungen macht nun eine grundlegende Überarbeitung der zuvor genannten Festsetzungen notwendig bzw. im Rahmen des Änderungsverfahrens möglich.
3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Delitzsch-Süd“ zugunsten des Sondergebietes Wasserturm
Am südlichen Stadteingang von Delitzsch entsteht derzeit mit dem Umbau des historischen Wasserturms und der Bebauung des umgebenden Geländes ein neues kleines Quartier, abgegrenzt von einer ausgedehnten Kleingartenanlage, einer Bundesstraße und einer Bahnlinie. In diesem Quartier entstehen u. a. ein Boarding House und ein Restaurant.
Im Zuge der begleitenden Bauleitplanung hatte die Immisionsschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen für dieses Bebauungsplangebiet Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ und vor allem für die dortige Kleingartenanlage eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte festgestellt. Diese rührt vor allem vom Gewerbegebiet Delitzsch-Süd, dessen planerische Kennzahlen nunmehr – nachdem sie in der Realität nie ausgeschöpft wurden – nach unten korrigiert werden können.
Im konstruktiven Dialog mit dem Landratsamt hatte sich die Stadtverwaltung auf diese Möglichkeit verständigt.
Mit dem positiven Beschluss für die Einleitung eines Änderungsverfahrens haben die Stadträte den Fortgang der Bauleitplanung für das Wasserturm-Quartier ermöglicht.
4. Verkehrsentwicklungsplan soll fortgeschrieben werden
Gemeinsam haben sich Verwaltung und die Stadtratsfraktionen auf die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes verständigt. Dieser stammt aus dem Jahr 2002.
Da aktuell der Flächennutzungsplan der Stadt überarbeitet wird und man zudem mit einer Aktualisierung des Nahverkehrsplanes durch den Landkreis Nordsachsen nach 2024 rechnet, wird die Beauftragung des Verkehrsentwicklungsplanes erst danach erfolgen können.
Die Umsetzung wird rund eineinhalb Jahre dauern, so dass der Plan im dritten Quartal 2025 vorliegen könnte.
Das ist ein Verkehrsentwicklungsplan
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein informeller Plan, der Leitbilder, Strategien, Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur über einen Planungshorizont von zehn bis 20 Jahren festlegt und als Orientierungspunkt für politische Gremien, Verwaltungen, Planer und Bürger dient.
Er enthält neben einer kurzen Bestandsaufnahme und Beschreibung der Mängel und Konflikte, eine Prognose für die weitere Entwicklung zukünftiger Verkehrsströme sowie einen Maßnahmenkatalog.
Grundlage für die Aufstellung der Verkehrsentwicklungsplanung sind ver-lässliche Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik. Aus diesen Daten lassen sich Prognosen erstellen, welche die Entwicklung aufzeigen. Wesentlich ist die Koordination des Verkehrsentwicklungsplans mit anderen städtischen Planungen, insbesondere der Siedlungsplanung.
Verkehrsentwicklungspläne sind in der Regel verkehrsträgerübergreifend, dies bedeutet vom Fußgänger bis zum ÖPNV.
Das Ziel eines VEP besteht darin, langfristig eine strategische Vision für eine nachhaltige Mobilität zu etablieren, um so die Lebensqualität in der Stadt und den Ortsteilen zu verbessern.
Mögliche Leitbild- und Handlungsfelder des VEP sind:
- Mobilität für alle Menschen in Delitzsch und seinen Ortsteilen
- Umwelt- und klimagerechte Mobilität herstellen
- Delitzsch mit seinen Ortsteilen durch nachhaltige Mobilität als lebenswerte
- – Stadt gestalten
- Flächendeckende Erreichbarkeit verbessern
- Verkehrsinfrastruktur und Ressourcen effizienter gestalten
Um diese Ziele zu erreichen, muss ein Handlungskonzept entwickelt werden, dessen Handlungsfelder dabei den Rahmen für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Delitzsch bilden.
- Neuordnung der Verkehrsräume,
- Verkehrs- und Mobilitätsmanagement,
- Zukunftsorientierte Mobilitätsangebote,
- Fußverkehr,
- Radverkehr,
- Öffentlicher Verkehr (Bus- und Bahnverkehr),
- Motorisierter Individualverkehr (fließend und ruhend),
- Wirtschaftsverkehr
5. Berufung der Ortswehrleiter und ihrer Stellvertreter der Ortswehren Laue und Spröda-Poßdorf
Die Stadträte haben der Berufung folgender Ortswehrleiter und Stellvertreter zugestimmt:
1. Freiwillige Feuerwehr Delitzsch/Ortswehr Spröda-Poßdorf
Ortswehrleiter: Hauptlöschmeister Thomas KUHNE
Stellvertretender Ortswehrleiter: Hauptlöschmeister Andreas GIMMLER
2. Freiwillige Feuerwehr Delitzsch/Ortswehr Laue
Ortswehrleiter: Hauptlöschmeister Axel PACHE
Stellvertretender Ortswehrleiter: Hauptlöschmeister Marek HINTZSCH
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