Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses des Bundes für den Bereich Schiene sind insbesondere für die sächsischen Schieneninfrastrukturprojekte ernüchternd. Angesichts der in weiten Teilen unkonkreten Formulierungen profitiert der Freistaat vom sogenannten Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr und Investitionshochlauf Schiene nach jetzigem Stand wenig.
Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Die Koalition des Bundes hat sich in ihrem gemeinsamen Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung darauf verständigt, allen vordringlichen oder fest disponierten Schienenprojekten aus dem Bundesverkehrswegeplan gesetzlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ zu bescheinigen. Damit sollen Planungen, Genehmigungen und Umsetzung erheblich beschleunigt werden.
Ich fordere, dass auch die im Bund-Länder-Koordinierungsgremium bereits beschlossenen Schienenverkehrsprojekte entsprechend behandelt werden, damit diese endlich geplant und umgesetzt werden können. Und zwar unabhängig von einem Kohleausstieg in 2038. Auch Sachsens Schiene braucht das Deutschlandtempo.
Die geplanten Projekte für den Strukturwandel sind schließlich ebenfalls von überragendem öffentlichen Interesse und müssen deutlich schneller als bisher geplant und umgesetzt werden. Diese Projekte dürfen nicht ausgeklammert werden. Den Vorhaben, die angesichts des Ausstieges aus der Braunkohleverstromung umgesetzt werden sollen, kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Für die Menschen und die Unternehmen in den Regionen bedeutet die weitere verkehrliche Vernetzung in Kombination mit dem geplanten Ausbau der Wissenschafts- und Forschungslandschaft eine deutliche und wichtige Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen. Vom Genehmigungsbeschleunigungsgesetz und den zusätzlichen Mitteln für den Investitionshochlauf Schiene müssen auch die Reviere profitieren, um den Strukturwandel besser zu bewältigen.“
Entsprechend den Ergebnissen aus dem Koalitionsausschuss hat man sich unter anderem darauf verständigt, allen vordringlichen oder fest disponierten Schienenprojekten aus dem Bundesverkehrswegeplan gesetzlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ zu bescheinigen.
Mit dieser Festlegung wird die besondere verkehrliche Bedeutung der genannten Vorhaben in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren gesetzlich festgestellt. Das erleichtert in diesen Verfahren den Abwägungsprozess im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen zu Gunsten der genannten Bedarfsplanvorhaben.
Der Vordringliche Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthält in Sachsen bspw. die Elektrifizierung des Streckenabschnittes Geithain – Chemnitz sowie die Neubaustrecke Dresden – Prag.
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