Noch bis Ende März können die Bundesländer dem Härtefallfonds beitreten, den die Bundesregierung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontigentflüchtlinge und Spätaussiedler im Januar 2023 eingerichtet hat. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.
Die Bundesländer können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich. Der Freistaat Thüringen hat in dieser Woche angekündigt, dem Härtefallfonds beizutreten.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping und Wirtschaftsminister Martin Dulig fordern Sachsens Beitritt zum Fonds für Härtefälle in der Rentenversicherung:
Sozialministerin Petra Köpping: „Die Einrichtung des Härtefallfonds des Bundes für die vielen Betroffenen, deren Ansprüche aus DDR-Zusatz- oder Sonderrenten im Zuge der Wiedervereinigung und damit einhergehender Rentenüberleitung auf der Strecke geblieben sind, ist ein erster Schritt nach jahrelangem zähen Ringen.
Doch dabei handelt es sich ausdrücklich nur um einen politischen Kompromiss auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Sachsen sollte sich anschließen, denn die jahrelange verständliche Enttäuschung über mangelnde Gerechtigkeit in diesem Bereich ist eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wir ernst nehmen müssen.“
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: „Wir fordern, dass der Freistaat den nächsten Schritt geht und mit seinem Beitritt zum Fonds die mögliche Summe verdoppelt. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es ist nicht hinnehmbar, dass bestimmte Berufsgruppen leer ausgehen“
Bisher ist die Staatsregierung noch zu keiner gemeinsamen Haltung gelangt. Nicht nur mit Blick auf das Lebensalter der Betroffenen, sondern auch mit dem nahenden Ende der möglichen Beitrittsfrist für die Bundesländer Ende März drängt die Zeit.
Die beiden Minister bekräftigten, nicht hinnehmen zu wollen, dass Sachsen seit vielen Jahren Millionenbeträge für die Sonderrenten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen zahlt, von denen diejenigen profitieren, die bei der NVA, Volkspolizei oder der Staatssicherheit gearbeitet haben, während andere Berufsgruppen leer ausgingen.
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