Der Freistaat fördert mit dem Landesprogramm „Demografie“ sechs neue Projekte, die die Gestaltung des demografischen Wandels unterstützen. Für die Umsetzung dieser neuen Vorhaben bis 2025 werden insgesamt rund 615.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Staatskanzleichef Oliver Schenk betonte: „Bei der Gestaltung des demografischen Wandels hat der Freistaat Sachsen eine Vorreiterrolle. Daher ist es immens wichtig, dass die Akteure vor Ort innovative Ideen entwickeln, diesen Prozess begleiten und mit dazu beitragen, dass sich ihre Region gut entwickelt. Der Freistaat steht diesem Engagement unterstützend zur Seite. Die Vorhaben sind beispielhaft für den Ideenreichtum und Machergeist der Menschen in den Regionen.“

Zu den neuen Vorhaben der Förderperiode 2023 gehören:

Projekt „Erstellen einer Handlungsempfehlung und deren Umsetzung zur digitalen Beantragung und Nutzung von Verwaltungsleistungen und -angeboten in der Gemeinde Boxberg/O.L.“ der Gemeinde Boxberg/O.L.

Die Gemeinde möchte, dass Bürgerinnen und Bürger Angebote der Verwaltung und sozialer, medizinischer und kultureller Dienstleister einfach, flexibel, barrierefrei, selbstständig, sicher und kostengünstig nutzen können. Dafür will sie einen Handlungsleitfaden erstellen. Erste (einfache) digitale Angebote, u. a. ein digitales Buchungssystem – speziell für Ältere sollen an den Start gehen.

Damit wird vor allem Älteren die Möglichkeit gegeben, sich ohne fremde Hilfe weiter am (gesellschaftlichen) Leben zu beteiligen. Die Maßnahme verbindet die Erreichbarkeits- und Mobilitätsproblematik (Nutzung Bürgerbus) mit der Nutzung/dem Bedarf an einer örtlichen Gesundheitsvorsorge (Gesundheitszentrum, u. a. mit dem Angebot zu Telemedizin).

Projekt „Hitzeanpassungsstrategie für besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen in der Torgauer Altstadt“ der Stadt Torgau

Aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels und Älterwerdens der Bevölkerung sowie der zukünftig projizierten Klimaveränderungen mit einer Zunahme sommerlicher Hitze plant die Stadt Torgau, Möglichkeiten und konkrete Maßnahmen zur Anpassung an Hitze mit breiter Beteiligung der Einwohner und vor Ort ansässiger Träger aus dem Bildungs- und Sozialbereich zu entwickeln und umzusetzen.

Projekt „Erstellung einer Sportanlagenbedarfsberechnung und Bilanzierung nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft“ der Stadt Hoyerswerda

Die Stadt Hoyerswerda will Wege aufzeigen, wie mittel- bis langfristig unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen ein auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmtes Angebot an Sportstätten für den Schulsport, den Breitensport, den Kita-Sport, den Senioren-, Gesundheits- und Rehasport gesichert werden kann.

Damit die Zielsetzung zur Förderung des Sports für die gesamte Bevölkerung von Hoyerswerda, innerhalb und außerhalb von Vereinen, auch zukünftig bewerkstelligt werden kann, bedarf es der Erarbeitung und Erstellung einer Sportanlagenbedarfsberechnung und Bilanzierung.

Projekt „Etablierung einer Anlaufstelle für ältere Menschen zum Thema Internet und Digitalisierung im täglichen Leben“ des Arbeiter-Samariter-Bunds Kreisverband Erzgebirge e.V.

Das Projekt setzt an dem Umstand an, dass Dienstleistungen und Informationen zunehmend über das Internet angeboten werden, angefangen von Verwaltungsleistungen, über Fahrplanauskünfte bis zu Bankgeschäften, während Vor-Ort-Angebote teilweise bereits eingestellt wurden.

Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle in Raschau mit Computerarbeitsplätzen und entsprechendem Personal soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, mit dem insbesondere ältere Menschen im ländlichen Raum wohnortnah Hilfen bei Online-Antragstellungen, Online-Terminvergaben oder online einzureichenden Nachweisen erfahren.

Das Projekt dient der Steigerung der Digitalkompetenz älterer Bevölkerungsgruppen, baut Hürden und Berührungsängste ab und ermöglicht ihnen somit die Teilhabe an einer zunehmend digitalen Lebenswelt.

Projekt „Altes Schloss – Neue Ortsmitte für Jung und Alt“ der Gemeinde Königshain

Das Schlossareal in Königshain in der Oberlausitz soll eine Revitalisierung erfahren. Es umfasst mehrere Gebäude, deren Unterschiedlichkeit in Größe, Qualität und Funktion für ein multifunktionales Zentrum prädestiniert sind – zum Beispiel mit Seminarräumen, Arbeitsplätzen (Coworking), Dorfkantine und/oder Cafe, Probenräumen für Bands, Wohnräumen, Räumen für Feiern und einem Markt für regionale Produkte.

Die Jugend soll ihre eigenen Betätigungs- und Treffmöglichkeiten erhalten, Ältere einen Ort zur Beratung, Hilfestellung und zum geselligen Zusammensein finden. Um diese multifunktionalen Nutzungs- und Organisationsformen zu entwickeln, sollen umfangreiche, methodisch aufeinander aufbauende Bürgerbeteiligungsformate stattfinden, bei denen Bedarfe und Interessen für eine gemeinsamen Zielstellung zu klären sind und weitere Partner gewonnen werden können. Die Ergebnisse werden in einem Konzept münden.

Projekt „Back to the roots – das Filmfestival“ des Wander- und Erlebniskino e. V.

Der Wander- und Erlebniskino e. V. will in der Region Eibenstock zumindest in den Sommermonaten ein Open-Air-Kinofestival mit ganz vielen Erlebnissen und Erkenntnissen rund um das Thema Kino & Film im Workshop-Charakter nachhaltig etablieren. Mit dem Vorhaben kann die Filmkultur vor allem im ländlichen Raum wieder lebendig gemacht und das Kulturangebot erweitert werden.

Durch die Einbindung weiterer Vereine, Kommunen und Netzwerkpartner kann jede Veranstaltung zu einem kulturellen und touristischen Erlebnis in den ländlichen Kommunen des Erzgebirges/Sachsens werden und Kinder wie Erwachsene begeistern.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, zum Verfahren, zu bisher geförderten Projekten und weiteren Maßnahmen der Staatsregierung sowie zu Ansprechpartnern gibt es unter: https://www.demografie.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-projekte-4786.html

Hintergrund

Auf Grundlage des Landesprogramms „Demografie“ im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Staatskanzlei wurden seit dem Start der Förderung 2007 rund 250 Projekte mit mehr als 10,4 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Eine Förderung im Rahmen der „Förderrichtlinie Demografie“ können zum Beispiel engagierte Vereine, Verbände, Kommunen oder Institutionen erhalten.

Gefördert werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zu den Fördergegenständen zählen insbesondere Strategien und Konzepte, Netzwerkarbeit und der Informationsaustausch regionaler Akteure sowie Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen.

Zunehmende Alterung und damit auch Verschiebungen in der Altersstruktur, Bevölkerungsrückgang in vor allem ländlichen Regionen, aber auch Bevölkerungszunahme in großstädtischen Zentren spiegeln den demografischen Wandel in Sachsen wider. Entwicklungen in der Alterszusammensetzung der sächsischen Bevölkerung, wie zum Beispiel der Rückgang der Frauen im gebärfähigen Alter oder die stärker besetzten hochbetagten Altersjahre wirken sich nun aus.

Die Regionen in Sachsen sind unterschiedlich von den Folgen dieser Entwicklung betroffen. Insgesamt lebten am 31. Dezember 2021 4.043.002 Einwohnerinnen und Einwohner im Freistaat. Laut Statistischem Landesamt wird sich die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2035 deutlich verringern – auf rund 3,94 bzw. 3,81 Millionen Menschen (Variante 1 bzw. 2 der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung).

Auch die Relation zwischen Jung und Alt wird sich weiter verändern. Ende 2021 waren 17,7 Prozent der sächsischen Bevölkerung jünger als 20 Jahre. Die Personen im Erwerbsalter von 20 bis unter 65 Jahren stellten 55,5 Prozent der Bevölkerung. Über ein Viertel (26,8 Prozent) der Bevölkerung war 65 Jahre und älter. Bis 2035 wird der Anteil der 65-Jährigen und Älteren an der Gesamteinwohnerzahl auf bis zu 30,5 Prozent zunehmen.

Demografische Veränderungsprozesse sind sehr komplex und betreffen nahezu alle Gesellschaftsbereiche. Die bisher geförderten Projekte sind daher einer breiten Themenpalette zuzuordnen.

Weitere statistische Informationen zur Bevölkerungsentwicklung auf den Webseiten des Statistischen Landesamtes unter folgendem Link: https://www.statistik.sachsen.de/html/bevoelkerung.html

Die Mittel für die Projektförderung werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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