Im Jahr 2023 werden bundesweit und damit auch im Freistaat Sachsen die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. In diesem Frühjahr rufen Städte und Gemeinden daher interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Bewerbungen für das Schöffenamt auf.
Justizministerin Katja Meier: „Im ersten Halbjahr 2023 werden in den Gemeinden des Freistaates Sachsen die Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen der Amtszeit 2024 bis 2028 aufgestellt. Auf deren Grundlage werden in der zweiten Jahreshälfte die Schöffinnen und Schöffen gewählt. Sie leisten einen enorm wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes entscheiden sie am Ende eines Strafprozesses gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person. Schöffinnen und Schöffen sind somit der Garant dafür, dass die Justiz im Bereich der Strafrechtspflege das Urteil nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht.
Ich möchte jede und jeden, die oder der Interesse hat, an dieser verantwortungsvollen und spannenden Tätigkeit, ermutigen, sich für das Amt zu bewerben. Eine gesunde Demokratie braucht Menschen, die vor Ort in ihren Gemeinden Verantwortung in der und für die Gesellschaft übernehmen.“
Jede Gemeinde ist zur Aufstellung einer Vorschlagsliste aufgerufen. Hierbei können sie auf Selbstbewerbungen, aber auch auf Vorschläge von Vereinigungen oder Einzelpersonen zurückgreifen.
Justizministerin Katja Meier: „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger, die sich der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen, herzlich auf, sich an der Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu beteiligen. Erklären Sie gegenüber Ihrer Gemeinde Ihr Interesse an der Aufnahme auf die Schöffenliste oder schlagen Sie geeignete Personen vor.“
Die Vorschlagsliste wird in der Gemeinde bis spätestens zum 31. Juli 2023 eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, damit die Bevölkerung prüfen kann, ob in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht zum Amt der Schöffin berufen werden dürfen oder sollen. Solche Einwendungen können als Einspruch binnen einer Woche nach Ende der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsgericht erhoben werden.
In der Folge entscheidet der Wahlausschuss beim Amtsgericht bis spätestens zum 30. Oktober 2023 über die zu wählenden Schöffinnen und Schöffen, welche schließlich bis zum 30. November 2023 im Wege der Auslosung auf die Sitzungstage der Gerichte zu verteilen sind.
Hintergrund
Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Ihre Mitwirkung an der Rechtsprechung ist Ausdruck des Demokratieprinzips und eine wesentliche Säule des deutschen Rechtsstaats. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus und entscheiden somit mit, ob Angeklagte verurteilt werden und wie hoch das Strafmaß ausfällt.
Indem sie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einbringen, tragen sie wesentlich dazu bei, dass die Rechtsprechung stets lebensnah bleibt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz gestärkt wird.
In der aktuell noch andauernden Amtsperiode von 2019 bis 2023 konnte der Bedarf der Justiz an Schöffinnen und Schöffen im Freistaat Sachsen durch freiwilliges Engagement vollständig abgedeckt werden. Jährlich amtierten dabei etwa 3.400 Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
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