Zu den Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu einer möglichen Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über Ende 2022 hinaus lehne ich weiterhin ganz klar ab. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft im Infektionsschutzgesetz planmäßig Ende dieses Jahres aus. Solche Diskussionen sorgen nur erneut für Verunsicherung.
Gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen und Gesundheitsämter ist eine Fortführung nicht zu rechtfertigen. Wir brauchen jede Pflegekraft, um die Menschen bestmöglich zu versorgen. Das hat für mich oberste Priorität. Aber natürlich bleiben Impfungen wichtig, um die vulnerablen Personengruppen zu schützen. Wir halten daher an unseren umfangreichen Aufklärungsaktivitäten fest.
Wer sich unsicher ist, kann sich vertrauensvoll an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt wenden, um sich über die Impfung beraten zu lassen. Impfungen sind problemlos und zeitnah an vielen Stellen möglich, etwa in den Arztpraxen, aber auch bei Betriebsärzten, in Krankenhäusern und natürlich in unseren 13 staatlichen Impfstellen. Es ist genügend Impfstoff vorhanden.“
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