Die Fachförderrichtlinie Schulplätze wird erweitert. Die Novellierung sieht unter anderem vor, dass der Kreis der Zuwendungsempfänger um Förderschulen und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft erweitert wird. So wird zukünftig allen Schularten und kleineren freien Trägern die Möglichkeit einer Förderung gewährt. „Die freien Schulträger sind eine wichtige Ergänzung der kommunalen Schullandschaft, deren Engagement wir gern unterstützen“, sagt Jugendbürgermeisterin Vicki Felthaus.
Durch die Erweiterung wird zudem der Zuwendungszweck um den Erhalt von bestehenden Schulplätzen ergänzt. Auch die zuwendungsfähigen Ausgaben werden erweitert. Zukünftig werden Baunebenkosten als förderfähige Kosten aufgenommen, da sie ein essenzieller Bestandteil bei investiven Baumaßnahmen sind.
Den Förderschulen in freier Trägerschaft, die aufgrund der geringeren Schülerzahl bisher benachteiligt waren, wird im Vergleich zu Regelschulplätzen ein höherer Pauschalbetrag pro Schulplatz als zuwendungsfähig anerkannt und gefördert.
Komplett neu ist die Einführung von Antragsfristen: Die Anträge können bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres bei der Bewilligungsstelle für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Vollständig müssen die Unterlagen dann jeweils zum 31. März des Folgejahres vorliegen.
Die Erweiterung der Fachförderrichtlinie fand jetzt die Zustimmung der Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Der Änderungsbeschluss soll voraussichtlich in der September-Ratsversammlung votiert werden und die Änderung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Durch das seit 2020 bestehende Programm „Fachförderrichtlinie Schulplätze“ unterstützt die Stadt Leipzig Schulen in freier Trägerschaft in die Schaffung weiterer Schulplätze zu investieren und/oder bestehende zu erhalten. Die Fördermittel werden, unabhängig von Förderprogrammen des Freistaates und des Bundes, aus kommunalen Mitteln zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm: Fachförderrichtlinie zur Schaffung neuer Schulplätze – Stadt Leipzig.
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