Vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Preise im Nahverkehr (ÖPNV) so günstig wie nie: Nach dem Motto “9 für 90” werden drei Monate lang bundesweit die Monatstickets nur 9 Euro kosten. Wer bereits ein Abo bezieht, erhält die gezahlte Differenz erstattet.
Dr. Paula Piechotta, bündnisgrüne MdB für Leipzig-Süd und Berichterstatterin für den Verkehrshaushalt: „Das 9-Euro-Ticket ist als Sondertarif ein Vorgeschmack auf die kostengünstige und klimafreundliche Mobilitätswende. Wir wollen damit vor allem Menschen in den Städten erreichen, die oft auf ein gutes Nahverkehrsnetz zurückgreifen können und damit den Spritverbrauch angesichts des Ukrainekriegs senken.
Mit dem 9-Euro-Ticket gilt deutschlandweit erstmals ein Fahrschein für den gesamten Nahverkehr. Die hohe Nachfrage zeigt, wie viele Menschen erkannt haben, welche Einsparpotentiale sich für sie ergeben. Diese Einladung darf nicht zur Enttäuschung werden. Deshalb ist es gut, dass die Verkehrsunternehmen zusätzliche Bahnen und Busse einsetzen werden.
Was mich auch freut: Bundesweit forschen schon jetzt die deutschen Universitäten an den Effekten, die das 9-Euro-Ticket für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel hat. Damit können wir wertvolle Daten darüber gewinnen, wo besonders viele Menschen für einen Umstieg auf den Nahverkehr zu gewinnen sind.“
Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im sächsischen Landtag: „Ich freue mich, dass das 9-Euro – Ticket ab 1. Juni starten kann, denn es bringt einen Schub für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität für Alle! Wichtig bleibt allerdings weiterhin eine auskömmliche Finanzierung und die Lösung von Umsetzungsproblemen, damit aus dem 9 Euro-Ticket kein Frust-Ticket wird.
Wenn die Verkehrsunternehmen mehr Busse und Bahnen bereitstellen, um die Nachfrage zu decken, braucht es dafür auch eine gesicherte Finanzierung seitens des Bundes. Gleiches gilt für den Ausgleich der stark gestiegenen Energie-, Personal- und Baukosten für die Verkehrsunternehmen. Soll es ab Herbst nicht zu Angebotseinschränkungen kommen, müssen die Regionalisierungsmittel dringend aufgestockt werden.
Wir Bündnisgrüne setzen uns im Sinne einer Verkehrswende darüber hinaus für die Ausweitung der Angebote und deren Finanzierung ein. Unsere Verkehrsverbünde brauchen Planungssicherheit, um die wichtige Aufgabe der Verkehrswende in guter Qualität angehen zu können. Hierzu erwarte ich Unterstützung durch Bundesverkehrsminister Wissing.“
Dr. Paula Piechotta, bündnisgrüne MdB für Leipzig-Süd und Berichterstatterin für den Verkehrshaushalt: „Insgesamt entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juni mit etwa 30 Milliarden Euro meist gezielt dort, wo Unterstützung besonders gebraucht wird: Erwachsene und Kinder in Grundsicherung erhalten einen Einmalzuschuss in Höhe von 200 Euro, Familien erhalten für jedes Kind 100 Euro und es wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Bedürftige in Höhe von bis zu 270 Euro ausgezahlt.
Die steuerlichen Entlastungen, die Energiepreispauschale und der Kinder-Einmalbonus bringen Familien mit 2 Kindern in diesem Jahr netto knapp 900 Euro mehr in die Kasse. In den Folgejahren werden die Bürgerinnen und Bürger etwa durch die Anhebung des Grundfreibetrags und die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um weitere 20 Milliarden Euro entlastet.“
Übersicht der weiteren Maßnahmen:
Heizkostenzuschuss: Mehr als zwei Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten zum 1. Juni 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro (Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro), um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern.
Absenkung der Energiesteuer: Auch die Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, werden entlastet. Ebenfalls befristet vom 1. Juni bis zum 31. August werden die Energiesteuern auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – nach Angaben des Finanzministeriums wird der Liter Benzin dann um 35 Cent günstiger, der Liter Diesel um knapp 17 Cent.
Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird zum 1. Juli 2022 entfallen. Damit kann der Strompreis um 3,723 Cent je Kilowattstunde günstiger werden.
Kinderbonus: Familien sind besonders von den Preissteigerungen betroffen. Daher werden sie mit einer Einmalzahlung von 100 Euro für jedes Kind, ergänzend zum Kindergeld im Juli 2022, unterstützt.
Kindersofortzuschlag: Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat werden ab Juli unbürokratisch von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt.
Rentnerinnen und Rentner werden zum 1. Juli 2022 vob mehr als 6 Prozent Rentensteigerung im Osten profitieren.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt voraussichtlich ab Oktober 2022 auf 12 Euro und sorgt für eine Erhöhung des Nettoeinkommens von vielen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in Sachsen profitiert davon knapp jeder 3. Erwerbstätige.
Einmalzahlung: Einmalig 200 Euro werden im Juli 2022 an alle erwachsenen Beziehenden von ALG II, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung und für Asylbewerber/-innen ausgezahlt.
Einmalzahlung für Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro im Juli 2022.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 bei den Bürger/-innen an.
Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Die Entlastung kommt im Juni/Juli 2022 an.
Pendler: Die bereits mit der Einführung der CO2-Bepreisung beschlossene und bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler/-innen auf 38 Cent (ab dem 21. Kilometer) wird vorgezogen. Das gilt auch für die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie. Die Entlastungen kommen im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Laufe des kommenden Jahres an. Gleichzeitig strebt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Steuerklassen I-V wird im September 2022 einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, Selbstständige erhalten eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Auch die Voraussetzungen für ein Energiegeld werden vorangebracht, die Bundesregierung wird einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickeln.
Wir werden außerdem Mieterinnen und Mieter ab dem 1. Januar 2023 entlasten und die Vermieter/-innen an den CO2-bedingten Mehrkosten beim Heizen beteiligen.
Auch Studierende erhalten zielgenau Unterstützung: Der Heizkostenzuschuss für die rund 500.000 Empfängerinnen und Empfänger von BAFöG und Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld wurde verdoppelt auf einmalig 230 Euro. Diese werden diesen Sommer ohne weiteren Antrag automatisch an alle Berechtigten ausgezahlt. Auch Studierende können zudem mit dem 9-Euro-Ticket günstig mobil sein. Sofern sie einen Job in Steuerklasse I – V ausüben, können sie auch von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro profitieren.
Und, nicht vergessen: Neben all diesen mittelbaren und unmittelbaren finanziellen Entlastungen hat die Ampelkoalition auch zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten vorangetrieben und die Energiesicherheit gestärkt werden. Auch das wird sich langfristig auszahlen, sowohl finanziell als auch beim Erreichen der Klimaziele.
Keine Kommentare bisher