Die Fristverlängerung für den Führerschein-Pflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli ab. Die Betroffenen müssen jetzt aktiv werden, wenn der alte Papierführerschein noch rechtzeitig durch eine Plastikkarte ersetzt werden soll, da die Bearbeitungszeiten derzeit bei vier bis sechs Wochen liegen. Die Frist war im Frühjahr bereits verlängert worden.
Der Führerschein lässt sich noch nicht online umtauschen, aber der Antrag kann kontaktlos bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Beim kontaktlosen Umtausch müssen die erforderlichen Unterlagen per Umschlag postalisch übersandt oder in die Einwurf-Box der Fahrerlaubnisbehörde im Eingangsbereich des Technischen Rathauses geworfen werden. Mit dieser Form des Umtauschs ist lediglich eine persönliche Abholung des Führerscheines vor Ort verbunden, da der bisherige Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden muss.
Abholtermine sind aufgrund ihrer kurzen Dauer in der Regel öfter verfügbar, als Termine für die persönliche Antragstellung. Im Terminmodul sind sie wie folgt benannt: „Abholung des bereits beantragten Führerscheines“. Die Abholung ist erfahrungsgemäß jedoch zügig erledigt. Dafür kann ein Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon 115 vereinbart werden. Alle Informationen sind auf www.leipzig.de/pflichtumtausch-fuehrerschein zu finden.
Fristen für Führerscheine aus Papier
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber/-in | Tag bis zu dem der Führerschein umzutauschen ist |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Fristen für Karten-Führerscheine
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Tag bis zu dem der Führerschein umzutauschen ist |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
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