Die Fristverlängerung für den Führerschein-Pflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli ab. Die Betroffenen müssen jetzt aktiv werden, wenn der alte Papierführerschein noch rechtzeitig durch eine Plastikkarte ersetzt werden soll, da die Bearbeitungszeiten derzeit bei vier bis sechs Wochen liegen. Die Frist war im Frühjahr bereits verlängert worden.

Der Führerschein lässt sich noch nicht online umtauschen, aber der Antrag kann kontaktlos bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Beim kontaktlosen Umtausch müssen die erforderlichen Unterlagen per Umschlag postalisch übersandt oder in die Einwurf-Box der Fahrerlaubnisbehörde im Eingangsbereich des Technischen Rathauses geworfen werden. Mit dieser Form des Umtauschs ist lediglich eine persönliche Abholung des Führerscheines vor Ort verbunden, da der bisherige Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden muss.

Abholtermine sind aufgrund ihrer kurzen Dauer in der Regel öfter verfügbar, als Termine für die persönliche Antragstellung. Im Terminmodul sind sie wie folgt benannt: „Abholung des bereits beantragten Führerscheines“. Die Abholung ist erfahrungsgemäß jedoch zügig erledigt. Dafür kann ein Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon 115 vereinbart werden. Alle Informationen sind auf www.leipzig.de/pflichtumtausch-fuehrerschein zu finden.

Fristen für Führerscheine aus Papier

Geburtsjahr
Fahrerlaubnisinhaber/-in
Tag bis zu dem der Führerschein
umzutauschen ist
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 und später19.01.2025

Fristen für Karten-Führerscheine

Ausstellungsjahr des
Kartenführerscheins
Tag bis zu dem der Führerschein
umzutauschen ist
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

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