Aufgrund der anhaltenden Trockenheit seit 2018 und der damit einhergehenden sinkenden Grundwasserstände haben sich in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern auch in diesem Jahr wieder niedrige Wasserstände eingestellt, die eine besondere Regulierung der Wasserentnahme erfordern. Als Untere Wasserbehörde hat das Landratsamt Nordsachsen deshalb erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen.
Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind aufgefordert, ab sofort die Entnahme von Wasser mittels Pumpen zur Beregnung eigener landwirtschaftlich genutzter Flächen oder Hausgärten einzustellen.
Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser bedroht die davon abhängige Tier- und Pflanzenwelt und gefährdet die notwendige natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß im Niedrigwasserfall an vielen Stellen, an denen Wasser abgepumpt wird, unerlaubte Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet werden, um das Wasser zurückhalten, sammeln und ableiten zu können. Dadurch entstehen zusätzliche Störungen.
Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sind aufgefordert, sich an die auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicher zu stellen.
Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen veröffentlicht. Bis zum 31. Oktober 2022 bzw. bis auf Widerruf ist eine ungeregelte Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Nordsachsen verboten. Die Untere Wasserbehörde wird in den Sommermonaten verstärkt unterwegs sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden. Die Pegel der Gewässer mit Niedrigwasserführung sind mit braunen Punkten dargestellt. „Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen kritische Situationen bis hin zum Austrocknen der Quellgebiete“, sagt Nordsachsens Bau- und Umweltdezernent Dr. Eckhard Rexroth. „Verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sowie die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in unseren Gewässern sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.“
Unabhängig von der verschärften Regulierung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an Oberflächengewässern wird an alle Einwohner des Landkreises Nordsachsen appelliert, sparsam mit sämtlichen Wasserressourcen umzugehen – auch mit Grundwasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird. Letztere sollte auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden begrenzt werden, um die Verdunstung so gering wie möglich zu halten.
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