Im zurückliegenden Winter wurde im Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern und europäischen Mitgliedstaaten eine relativ geringe Anzahl an Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) amtlich bestätigt. In der Geflügelpestsaison 2021/22 wurden seit dem 9. November 2021 in Sachsen 36 Ausbrüche bei Wildvögeln und 2 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (eine kleine Geflügelhaltung mit acht Tieren und eine Wildvogelauffangstation) gemeldet.
Von Ausbrüchen und Restriktionen im Sinne von Sperr- oder Aufstallungsgebieten waren die Landkreise Görlitz, Bautzen, Zwickau, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipziger Land, Nordsachsen und Meißen sowie die Städte Leipzig und Dresden betroffen. In einem weiteren Fall war durch einen HPAI-Ausbruch in Thüringen der Landkreis Zwickau durch eine Restriktionszone betroffen.
Im Zusammenhang mit den Aufstallungsgebieten (alle o.g. Kreise und kreisfreien Städte) und den Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln (Bautzen, Dresden, Meißen und Zwickau) wurden durch die zuständigen Veterinärämter Allgemeinverfügungen erlassen. Insgesamt galt das Gebot der Stallpflicht oder der Sperrverfügung für 1608 betroffene Betriebe in Schutz- und Überwachungszonen mit insgesamt ca. 34.000 Stück Geflügel.
Verglichen mit der Situation im Nordwesten Deutschland kamen die Geflügelhalter in Sachsen in diesem Winter glimpflich davon. Trotzdem das Virus der aviären Influenza nachweislich in der Wildvogelpopulation in Sachsen zirkuliert, haben die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelhalter sowie die angeordnete Stallpflicht für die Tiere ihre Wirkung gezeigt und nur ein einziger Nutzgeflügelbestand war letztendlich betroffen.
Sachsens für Veterinärwesen und Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Wir können nie abschätzen, wie stark die Geflügelpest über Wildvögel nach Sachsen eingetragen wird. Aber sicher ist jedes Jahr auch, dass wir nicht damit rechnen können, nicht von dieser Tierseuche betroffen zu sein. Deshalb ist es sehr wichtig, dass unsere Krisenszenarien abgestimmt zwischen allen Ebenen sehr gut funktionieren.
Die schnelle Anordnung von Aufstallungsgeboten hat verhindert, dass es zu größeren Einträgen der Geflügelpest in Nutztierbestände und damit zu wirtschaftlichen Schäden kam. Ich danke allen Beteiligten für dieses schnelle und sehr verantwortungsvolle Vorgehen.“
Mit Datum vom 2. Mai 2022 wurde das letzte Aufstallungsgebot in Sachsen widerrufen. Gleichwohl hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, seine Risikobewertung für das gesamte Bundesgebiet noch nicht geändert. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird weiterhin als hoch eingestuft.
Im Winterhalbjahr 2020/2021 waren in Sachsen 62 HPAI-Fälle bei Wildvögeln gemeldet worden. Die Krankheit wurde in 8 Betriebe mit gehaltenen Vögeln eingetragen. Von Restriktionszonen waren insgesamt 4917 Betriebe mit rund 695.000 Tieren betroffen. Der größte Ausbruch war am 25. Dezember 2020 in einen Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Leipzig. Deswegen mussten 9000 Tiere getötet und tierseuchenrechtlich entsorgt werden. Insgesamt waren 10 Landkreise betroffen.
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.
Keine Kommentare bisher