Gestern fand im Regionalausschuss die Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 7/8495) statt. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:
„Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnraummangel – in Sachsen sind dies insbesondere Leipzig und Dresden – Zweckentfremdung durch Umnutzung, Verwahrlosung, spekulativen Leerstand oder touristische Vermietung verboten bzw. eingeschränkt werden kann. So kann bestehender Wohnraum erhalten und nutzbar gemacht werden anstelle weiter teure Luxusneubauten zu errichten und Flächen zu versiegeln.“
In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8400 wurden gewerblich – beispielsweise als Kanzleien oder Büros – genutzt und circa 12.000 Wohnungen standen leer. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass Jahr für Jahr ca. 500 zusätzliche Wohnungen zweckentfremdet werden.
In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet, mit ebenfalls steigender Tendenz. Mindestens 5000 Wohnungen stünden darüber hinaus über einen längeren Zeitraum hinaus leer, 3820 seien gewerblich genutzt.
Die Stadträte von Dresden und Leipzig haben längst beschlossen, dass das Land das Verbot von Zweckentfremdung regeln möge. Geschehen ist bisher nichts. Darauf verwies auch die Vertreterin des Stadtplanungsamtes aus Leipzig. Seit vier Jahren fordern die beiden Großstädte die Staatsregierung immer wieder dazu auf, ihnen dieses Instrument in die Hand zu geben.
Henrik Solf vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein berichtete von den Erfahrungen mit Zweckentfremdungsverboten aus Berlin. Er kommentiert: „Zwar sind die Zahlen zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder durch spekulativen Leerstand in Leipzig und Dresden nicht so dramatisch wie in Berlin, nichtsdestotrotz ist ein solches Instrument schon bei den vorliegenden Entwicklungslinien sinnvoll. Dort wo Wohnraum knapp ist, sollten alle Instrumente genutzt werden, um Mieterinnen und Mieter zu schützen oder sachfremd leerstehenden Wohnraum zum Wohnen nutzbar zu machen. Die Verwaltungen der Kommunen müssen personell so ausgestattet werden, dass sie das Zweckentfremdungsverbot auch umsetzen können.“
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Juni 2022 final im Ausschuss für Regionalentwicklung beraten und im Juli 2022 im Landtag zur Beschlussfassung stehen.
Keine Kommentare bisher