Flüchtlinge aus der Ukraine können im Landkreis Nordsachsen ab sofort auf rechtssicherer Grundlage einer Arbeit nachgehen, noch bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen haben. Landrat Kai Emanuel hat dazu gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, die heute (08.04.22) in Kraft tritt.
Volljährigen ukrainischen Staatsangehörigen, die sich seit 24. Februar 2022 mit Wohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben und vor diesem Datum ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, erhalten damit eine fiktive Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Diese ist bis 30. September 2022 befristet.
„Viele ukrainische Flüchtlinge wollen gern Geld verdienen gehen und nicht erst staatliche Sozialhilfen in Anspruch nehmen. Dazu brauchen sie aber rasch die ihnen zustehende Aufenthaltserlaubnis und einen positiven Bescheid über ihren Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung. Aufgrund der Vielzahl an Fällen ist das zeitnah nicht möglich. Die Allgemeinverfügung schafft daher eine pragmatische Lösung, um weitere Härten zu vermeiden und schnell helfen zu können“, sagt Landrat Emanuel.
Die fiktive Arbeitserlaubnis entbinde die Betroffenen allerdings nicht von der Pflicht, unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Außerdem seien die Arbeitgeber verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Personen umgehend dem Amt für Migration und Ausländerrecht des Landkreises zu melden.
Seit Ausbruch des Krieges am 24. Februar 2022 haben sich 1.456 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Nordsachsen registriert. Alle wichtigen Informationen, Hinweise und Dokumente dazu sind auf www.landkreis-nordsachsen.de unter „Ukraine – Infos und Hilfe“ zu finden.
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