Am Freitag, 18. März 2022, wurden am Arbeitsgericht Leipzig Kündigungsschutzklagen von drei Beschäftigten der in Leipzig ansässigen C24 Reisevertriebs GmbH eingereicht. Die Klagen richten sich gegen die fristlosen Kündigungen, die gegenüber den Beschäftigten am 9. März ausgesprochen wurden.
„Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft können im Konfliktfall zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen Rechtsschutz in Anspruch nehmen“, sagt Christian Keil, Gewerkschaftssekretär in Leipzig. „Wir halten die fristlosen Kündigungen für unzulässig, stehen hinter unseren Mitgliedern und werden gemeinsam vor Gericht gegen die Entlassungen vorgehen.“
Bei Check24 und deren Tochterunternehmen gibt es aktuell keine Betriebsratsstrukturen. Ob die Bestrebungen, bei der C24 Reisevertriebs GmbH die Wahl einer Interessenvertretung vorzubereiten, im Zusammenhang mit den Kündigungen stehen, wird sicher im Rahmen der Verhandlungen eine Rolle spielen.
Dazu der Gewerkschafter: „Die Wahl eines Betriebsrats gehört zu den grundlegenden Rechten von Arbeitnehmer/-innen in Deutschland. Die demokratische Beteiligung von Beschäftigten ist ein hohes Gut.“
Es gibt 2 Kommentare
Bei Unister wurden Betriebsratswahlen durch die Kündigung der betreffenden Mitarbeiter verhindert.
Bei Check24 arbeiten nun recht viele, die ehemals bei Unister gearbeitet haben. Vielleicht ist der Spirit geblieben?
Das find ich gut das ver.di sich für seine Mitglieder stark einsetzt 💪🏻