Auf der heutigen Sondersitzung positioniert sich das Europäische Parlament zu Wladimir Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine.

„Die Europäische Union steht in engster Solidarität auf der Seite der Menschen in der Ukraine, auf der Seite von Demokratie und Freiheit in Europa. Wir wollen alles tun, um die Ukrainerinnen und Ukrainer in dieser akuten, schrecklichen Lage zu unterstützen.“ kommentiert die sächsische Europaabgeordnete Constanze Krehl die Resolution.

Mit der Invasion der Ukraine bricht der russische Machthaber Völkerrecht. Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sind nicht verhandelbar. Die drei Sanktionspakete der EU-Mitgliedstaaten gegen die Invasion waren richtig und angemessen. Sie zeigen nicht zuletzt die Handlungsfähigkeit der Europäische Union, wenn sie geschlossen und entschlossen handelt. Ziel dieser und weiterer Sanktionen ist, die Fähigkeit des russischen Regimes zu unterbinden, die Sicherheit und Stabilität Europas weiter zu gefährden.

Um den Menschen in der Ukraine zu helfen, müssen EU-Kommission und -Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der UN und anderen internationalen Partnerorganisationen weitere humanitäre Soforthilfe für die Ukraine leisten. Die russische Regierung muss humanitären UN-Organisationen sicheren und ungehinderten Zugang gewähren.

Es braucht eine Strategie für nachhaltigen Frieden in Europa. Eine Antwort ist offenbar eine stärkere Europäisierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei geht es nicht in erster Linie um mehr Geld, sondern um mehr Zusammenarbeit. Wichtig für eine neue Sicherheitspolitik sind gemeinsamen strategische Prioritäten, mehr Mehrheitsentscheidungen unter den Mitgliedstaaten und ein Parlamentsvorbehalt.

Wir unterstützen die europäische Perspektive der Ukraine. Die Arbeit der ukrainischen Regierung an der Umsetzung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens, an demokratischen Reformen, wirtschaftlichem Wohlstand und sozialem Fortschritt verdienen die größtmögliche finanzielle und technische Unterstützung. Vor einem Beitritt muss die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien stehen, also eine stabile Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewährleistung des gemeinsamen politischen Besitzstandes.

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