Der Freistaat Sachsen hat eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die ein entschiedenes Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in Messengerdiensten besser ermöglichen soll.
Die Initiative zielt darauf ab, klarzustellen, dass auch multifunktionale Messengerdienste wie zum Beispiel Telegram von den Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfasst sind.
Medienminister Oliver Schenk sagte am Freitag: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine gute und bewährte rechtliche Grundlage, um strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Wir wollen eine Klarstellung, dass auch multifunktionale Messengerdienste unter die Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen und keine rechtsfreien Räume sind. Es geht darum, dass Hass und Hetze auch durch eine effektive Strafverfolgung insgesamt weiter zurückgedrängt wird. Denn Hasskriminalität ist Gift für unsere Demokratie und unser Zusammenleben.“
Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier: „Hass und Hetze dürfen keinen Platz haben in unserer Gesellschaft, weder analog noch digital. Dafür braucht es Regeln wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die wir einsetzen und in einem gesamteuropäisch verbindlichen Rahmen weiterentwickeln, und es braucht eine gute Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Dabei müssen wir aber auch beachten, dass verschlüsselte Messenger eine wichtige demokratische Schutzfunktion erfüllen.
Dies gilt für diejenigen, die in autoritären Staaten dringend auf die Vertraulichkeit privater Kommunikationen angewiesen sind. Ebenso gilt es für jene, die in der aktuellen Situation des kriegerischen Angriffs Russlands auf die Ukraine diese Kommunikationswege nutzen, um Falschinformationen wirkungsvoll entgegentreten zu können.“
Mit der Entschließung betont der Freistaat zum einen die Wichtigkeit von verschlüsselten Messengerdiensten für die vertrauliche digitale Kommunikation und den freien Austausch von Meinungen. Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf die Bedeutung dieser Plattformen gerade für die Zivilgesellschaft in autoritären Staaten oder in Kriegsgebieten wie aktuell in der Ukraine nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf das Land.
Zugleich wird festgestellt, dass diese Plattformen bei uns zunehmend auch für die Verbreitung von strafbaren Inhalten, von Verschwörungstheorien und Aufrufen zu Gewalt genutzt werden. Hass und Hetze führen immer häufiger zu Angriffen auch auf Personen, die Verantwortung tragen und in der Öffentlichkeit stehen. Gruppierungen vernetzen sich, es gibt massive Bedrohungen und Mordpläne.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz stehen bereits gute Möglichkeiten zur Verfügung, um Hasskriminalität effektiv zu verfolgen und ihre Verbreitung einzudämmen. Der Freistaat erachtet es daher für sinnvoll, klarzustellen, dass auch sogenannte multifunktionale Messengerdienste unter die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen.
Das sind Anbieter, die neben dem individuellen Nachrichtenaustausch auch Kommunikation über offene Kanäle und sehr große offene Gruppen von teils deutlich über 10.000 Mitgliedern ermöglichen. Deren Betreiber sollen den selben rechtlichen Pflichten unterliegen wie andere Plattformanbieter. Die Anbieter solcher sozialen Netzwerke sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen und den Zugang zu ihnen zu sperren.
Der Freistaat regt auch an, bei der Anwendbarkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht zwangsläufig auf die Gewinnerzielungsabsicht der Telemediendienste abzuzielen. Letztlich mache die Reichweite eines Dienstes dessen Bedeutung aus – und nicht, ob damit Gewinn erzielt werde.
Darüber hinaus will Sachsen mit der Entschließung bewirken, dass bei den Verhandlungen mit der EU zum Digital Service Act dafür Sorge getragen wird, dass eine effektive Bekämpfung von Hasskriminalität auch in einem gesamteuropäisch verbindlichen Rahmen weiterhin möglich ist.
Die Entschließung wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
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