„Wenn gleichzeitig mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12€ die Verdienstgrenze für Minijobs von 420 € auf 560€ angehoben wird, verspielen wir die Chance, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden.“, sagte Manuela Grimm (Regionsgeschäftsführerin des DGB Leipzig-Nordsachsen) anlässlich des Internationalen Frauentages.
Die Regierungsfraktionen wollen in diesem Jahrzehnt die Gleichstellung von Frauen und Männern erreichen und dazu laut Koalitionsvertrag u.a. den Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen einführen. „Wenden Sie einen solchen Check bitte an, bevor Sie die Einführung des Mindestlohns mit der Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs verknüpfen – denn beides (be)trifft vorwiegend Frauen!“, sagte Grimm: Der Mindestlohn trägt dazu bei, die Lohnlücke von derzeit 18 Prozent zu schließen.
Die Minijobs stehen der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen nachweislich im Weg – bei der Entlohnung, der beruflichen Weiterentwicklung, der Rente und hinsichtlich der Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit.
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