Die Linksfraktion hat einen Forderungskatalog vorgelegt, mit dem der sächsische Nachholbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens schrittweise aufgeholt werden soll (Drucksache 7/8964).
Dazu erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Gesundheitspolitik: „Die Pandemie zeigt deutlich, was schon vorher klar war: Auch im Gesundheitswesen müssen wir digitale Möglichkeiten besser nutzen – so, dass dem Wohl der Patientinnen und Patienten gedient ist, die Arbeitsbelastung des Personals sinkt und das System gegen Krisen widerstandsfähiger wird. Deshalb fordern wir eine sächsische Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen, welche die Staatsregierung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren sowie mit Expertise aus der Wirtschaft erarbeiten sollte.
Digitale Mittel und künstliche Intelligenz sollten überall dort genutzt werden, wo die Versorgung verbessert werden kann, freilich ohne menschliche Kontakte und Zuwendung zu stark zu ersetzen. Wo die Beschäftigten beispielsweise von Verwaltungsaufgaben entlastet werden können oder technische Hilfsmittel ihre körperliche Beanspruchung reduzieren können, sollten wir diese Möglichkeiten nutzen.
Auch bei der landesweiten Vorratshaltung und Logistik für medizinische Geräte und Hilfsmittel im Ausnahme- und Katastrophenfall kann die Digitalisierung helfen. Bei alledem müssen die Gesundheitsdaten geschützt bleiben. Ein ,Kompetenzzentrum für Telemedizin und E-Health‘ sollte als Beratungsinstanz insbesondere zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der intersektoralen Kommunikation und der digitalen Archivierung gegründet werden.
Ohne ausreichende Finanzmittel wird all das allerdings nicht funktionieren. Deshalb muss die Koalition in den künftigen Haushaltsplanungen wesentlich mehr Geld für Krankenhäuser und Gesundheitsämter bereitstellen, um Digitalisierungsvorhaben zu fördern. Dazu zählen auch einheitliche Softwarelösungen.
Nicht zuletzt fordern wir erneut ein Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Es sollte ein Gesundheits- und Infektionsschutzmonitoring gewährleisten, landesweite Register wie ein sächsisches Intensivbettenregister betreiben, regionale Kapazitätsengpässe in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung frühzeitig erkennen und die Beschaffung und Vorhaltung von Schutzausrüstungen und Schutzmaterialien sowie ausgewählten Medikamenten zentral steuern.“
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