Das Bundeskabinett hat heute die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland zum 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt auf zwölf Euro steigt.
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt die Gesetzesvorlage: „Zwölf Euro Mindestlohn ist ein entscheidender Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf existenzsichernde Löhne. Armut trotz Arbeit soll es nicht mehr geben, das ist neben der Frage der Lohngerechtigkeit auch eine Frage des Respekts.“
Laut der Gesetzesinitiative werden etwa 6,2 Mio. Beschäftigte bundesweit von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Sachsen ist besonders stark betroffen. Gründe hierfür sind die vergleichsweise geringe Tarifbindung in Sachsen, die kleinteilige Unternehmensstruktur sowie die Lage als Grenzregion zu Polen und Tschechien.
Nach der aktuellen Verdienststrukturerhebung (April 2018) lagen 611.000 Beschäftigungsverhältnisse bei einem Bruttostundenverdienst von unter zwölf Euro. Das sind rund 36 Prozent der 1,682 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen, die unter die Mindestlohnregelung fallen.
Minister Dulig: „Mit Blick auf den wachsenden Arbeits- und Fachkräftebedarf besonders in Sachsen ist eine generelle Anhebung des Lohnniveaus wirtschaftlich geboten, auch wenn die Änderung für viele Unternehmen in Sachsen zunächst ohne Zweifel eine große Herausforderung darstellt. Perspektivisch wünsche ich eine höhere Tarifbindung.“
Hintergrund
Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission (Vertreter/innen von Arbeitgebern und Gewerkschaften) stieg der Mindestlohn zum Jahresbeginn 2022 auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 kommt der nächste Erhöhungsschritt auf 10,45 Euro. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Schritt auf 12 Euro Mindestlohn pro Stunde zum 1. Oktober 2022 zu vollziehen.
Nach dem Kabinett muss noch der Bundestag darüber entscheiden. Laut Entwurf soll danach wieder zum üblichen Verfahren zurückgekehrt werden und die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder für die Anpassungen
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