In einem bundesweit in Umlauf gebrachten Text wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen kritisiert. In der Begründung werden die Coronavirus-Impfstoffe als nicht „vollständig erprobt“ bezeichnet und die Unterzeichner solidarisieren sich darin mit den „Impfkritikern“. Dieser Text wurde unter anderem von zwei Freiberger Arztpraxen verbreitet.
Die KV Sachsen bewertet diesen Text in Teilen als eine Verbreitung von Falschinformationen. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe – so auch die Coronavirus-Impfstoffe – durchlaufen ein standardisiertes Zulassungsverfahren, in welchem Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden. Zudem wird die Gefahr von Neben- und Folgewirkungen in Europa. insbesondere bei den mRNA-Impfstoffen, im Rahmen umfangreicher und globaler Datenerhebungen auch fortlaufend überprüft. Nationale und internationale Gremien mit Fachleuten werten diese Daten regelmäßig aus und passen die Impfstrategie an.
Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Bürger unseres Staates und damit natürlich auch jeder Arzt das Recht hat, eine Minderheitenmeinung zu vertreten. Problematisch wird es dann, wenn gegenüber Außenstehenden (in diesem Fall Patienten) diese offensiv verbreitet wird und so die Akzeptanz der Impfungen durch die deutliche Mehrheit desavouiert und damit die schon bestehende erhebliche Verunsicherung der Bevölkerung noch einmal verstärkt wird. Außerdem ist es auch äußerst unkollegial, dem überwiegenden Teil der Ärzteschaft damit – zumindest indirekt – ein unverantwortliches Handeln zu unterstellen.
Generell halten wir die Impfung der vulnerablen Gruppen, das heißt zumindest aller über 50-Jährigen, allerdings für sehr sinnvoll und möchten auch an dieser Stelle die Sachsen nochmals auffordern, diesen Schutz vor schweren Verläufen in Anspruch zu nehmen.
Davon völlig unabhängig vertritt die KV Sachsen die Meinung, dass:
a) eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland nicht beschlossen werden sollte und
b) auch die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht unbedingt, besonders unter dem Aspekt der neuen Erkenntnisse zur Wirkung bei der Omikron-Variante, noch einmal intensiv und ergebnisoffen hinterfragt werden muss.
Gegenseitige Schuldzuweisungen und eher wenig sachliche „Argumentationen“ sind jedoch generell nicht zielführend. Schließlich müssen alle auch in einer Zeit nach Corona wieder miteinander arbeiten und leben können.
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