Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hat in ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Beschluss zur stärkeren Berücksichtigung der Belange des Kulturbereichs während der Corona-Pandemie gefasst. Das Papier der Fraktion befasst sich vor allem mit verlässlichen Öffnungsszenarien und umfassenden Kulturhilfsprogrammen.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„Die Kulturschaffenden in Sachsen brauchen endlich langfristige Perspektiven. Denn die jetzt bevorstehenden Öffnungen sind zwar ein Lichtblick – der sich aber schnell eintrübt, wenn mit der Omikron-Welle in wenigen Wochen wieder sämtliche Kultur stillgelegt werden würde. Es ist dem gesellschaftlichen Wert von Kultur nicht angemessen, wenn Theater und Museen pauschal geschlossen werden und gleichzeitig ein Restaurantbesuch möglich ist. Damit erscheinen Kulturangebote einseitig als Infektionstreiber.“
„Doch Kultur trägt wesentlich zur Bewältigung der mentalen und gesellschaftlichen Herausforderung in der Pandemie bei. Kultur ist nicht entbehrlich. Deshalb machen wir Bündnisgrüne in unserem Beschluss deutlich, dass Kultur nicht mehr als eine Freizeitbeschäftigung unter anderen eingeordnet werden darf.
Wir fordern mehr Planbarkeit für Kulturschaffende und ein klares und ehrliches Signal, welche Bedingungen im weiteren Pandemieverlauf für sie gelten werden. Unter der 2G-plus-Regel und strengen Hygienemaßnahmen wollen wir fortan auch Theater und weitere Spielstätten unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung offenhalten – so, wie es bisher auch für Gastronomie und Handel galt.“
„Wir Bündnisgrüne haben uns im Dezember 2021 dafür eingesetzt, die finanziellen Hilfen für Kulturschaffende zu erweitern und auf langfristige Folgen auszurichten. Diese Vorschläge haben wir mit Blick auf die verschiedenen Bedarfe im Kulturbereich weiter ausgearbeitet. Mit unserem Beschluss fordern wir die Staatsregierung auf, mit einem neuen Förderschwerpunkt die Wiederaufnahme der Kulturangebote unter veränderten Bedingungen zu unterstützen. So können etwa Konzepte zur Rückgewinnung von Publikum und Personal sowie innovative Veranstaltungsformen finanziert werden.
Darüber hinaus ist die Neuauflage und Erweiterung der Instrumente ‘Härtefälle Kultur’ und ‘Stipendium Denkzeit’ notwendig. Auch mit Blick auf die finanziellen Belastungen der Kommunen und die Unterstützung von freischaffenden Künstler/-innen und Kulturunternehmen muss sich der Freistaat einen kulturpolitischen Handlungsspielraum offen halten.“
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