Für das im September 2021 verabschiedete Förderprogramm für Existenzgründungen und Hofnachfolgen (RL EHP/2021) können seit Mittwoch (19.1.) Anträge eingereicht werden. Mit der Förderung werden sächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützt. Förderanträge können bis zum 20. Juli 2022 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gestellt werden.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationenwechsel. Dabei werden Betriebe auch zunehmend außerhalb der Familie weitergegeben. Die Frage der Hofnachfolge wird für viele Betriebe schwieriger. Daneben wollen junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gerne gründen.
Deshalb ist uns wichtig, Existenzgründungen und Hofnachfolgen zu fördern – im Sinne gesunder, vielgestaltiger Agrarstrukturen und eines Landzugangs für Neugründerinnen und -gründer. Das ist unverzichtbar für starke ländliche Räume und eine vielfältige Landwirtschaft.“
Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen.
Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Förderung beträgt 70.000 Euro als Einkommensunterstützung. Die Auszahlung erfolgt degressiv in drei Raten über fünf Jahre.
Bewilligende Stelle ist das LfULG. Aufgrund der Empfehlung eines Gutachterausschusses, der sich aus Mitgliedern berufsständiger Vertreterinnen und Vertreter zusammensetzt, bewertet das Landesamt die eingegangenen Anträge.
Kriterien sind insbesondere die Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes, die Art der Niederlassung (außerfamiliäre Existenzgründung oder innerfamiliäre Hofnachfolge) und die geplanten Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-zur-unterstuetzung-von-existenzgruendungen-und-hofnachfolgen-in-der-landwirtschaft-ehp-2021-11210.html
Ansprechpartnerinnen in der Bewilligungsstelle des LfULG:
Frau Barbara Fischer, Frau Gudrun Krawczyk
Telefon: (0351) 8928-3800, (0351) 8928-3801
E-Mail: Barbara.Fischer@smekul.sachsen.de, Gudrun.Krawczyk@smekul.sachsen.de
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