Der Sächsische Landtag hat in seiner 41. Sitzung den Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Graduiertenförderung modernisieren“ (Drs. 7/8362) beschlossen. Mit dem Antrag setzt sich die Koalition für eine Neuausrichtung der Landesgraduiertenförderung, eine Erweiterung der Berechtigten und eine bessere Berücksichtigung von Eltern- und Pflegezeiten ein.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„In einer Zeit der um sich greifenden Falschinformationen sind wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse wichtiger denn je. Die umfassende Neuausrichtung der Landesgraduiertenförderung, für die wir Bündnisgrüne uns schon lange eingesetzt haben, ist deshalb ein wichtiges Signal zur Stärkung der Wissenschaft in Krisenzeiten.“
„Die Graduiertenförderung soll künftig passgenauer auf die individuellen Bedürfnisse der Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgelegt werden. Beispielsweise wird es möglich sein, Teilzeitstipendien zu vergeben, um eine bessere Vereinbarkeit des Promotionsvorhabens mit Eltern- und Pflegezeiten zu gewährleisten. Zudem werden diese Auszeiten als Verlängerungstatbestand der Förderungshöchstdauer von vier Jahren anerkannt. Das Stipendium wird darüber hinaus in den gesetzlichen Schutzfristen, wie dem Mutterschutz vor und nach einer Geburt, in voller Höhe fortgezahlt.
Denn insbesondere Eltern- und Pflegezeiten sind mit vielen Unsicherheiten verbunden und oftmals wenig planbar. Deshalb wollen wir als Koalition künftig auch eine Unterbrechung des Promotionsvorhabens unter anteiliger Weiterzahlung des Stipendiums ermöglichen. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Stipendiatinnen und Stipendiaten und somit die Attraktivität unseres Hochschulstandortes im Wettbewerb um die besten Köpfe.“
Die im Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellten Mittel ermöglichen es zudem, die Stipendienzahl zu erhöhen. Davon sollen auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Studierende in kooperativen Promotionsverfahren profitieren.
Dazu betont Dr. Claudia Maicher: „Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen über einen exzellenten Ruf in der anwendungsorientierten Forschung und der Sicherung unseres Fachkräftebedarfs. Studierende, die im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Fachhochschule wissenschaftlich tätig sind, gehören längst zur Realität.
Damit sie sich auch ohne klassische Promotionsstelle voll und ganz ihrem Vorhaben widmen können, bedarf es einer besseren Einbeziehung in die Landesgraduiertenförderung. Mit entsprechenden rechtlichen Anpassungen wollen wir dazu beitragen, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig bei der Stipendienvergabe an kooperativ Promovierende mitwirken können.“
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