Angesichts der noch nicht abgeschlossenen Gespräche mit dem Sächsischen Finanzministerium bezüglich der amtsangemessenen Besoldung, empfiehlt der DGB Sachsen Beamtinnen und Beamten bis zum Jahresende Widerspruch gegen ihre vermutete nicht-amtsangemessene Alimentation einzulegen.

„Der DGB hat das Finanzministerium zu Gesprächen über eine Überprüfung und Anpassung der Besoldung aufgefordert. Diese Gespräche laufen noch und werden auch nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen. Zur Rechtswahrung empfehlen wir daher allen Beamtinnen und Beamten in Sachsen, Widerspruch gegen ihre nicht verfassungskonforme Besoldung einzulegen. Ein Formblatt zur Einreichung des Widerspruchs haben wir auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt“, sagte der sächsische DGB Vorsitzende Markus Schlimbach.

Die Empfehlung gilt für alle Beamtinnen und Beamten in Sachsen, die bisher keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung wegen möglicher Verletzung des Abstandsgebots zwischen Besoldungsniveau und Grundsicherung erhoben haben.

Weiter empfehlen wir allen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die bereits in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Besoldung erhoben haben zu prüfen, ob der Widerspruch das Jahr 2021 und die Folgejahre erfasst. Wenn das nicht der Fall ist, sollte dies nachgeschoben werden.

In beiden Fällen kann das auf der Internetseite des DGB Sachsen bereitgestellte Formblatt genutzt werden. Ausdrucken, Adresse eintragen, unterschreiben und abschicken.

Link zu weiteren Informationen und zum Formblatt: https://sachsen.dgb.de/-/bT4

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