Der Freistaat Sachsen informiert aufgrund der weiterhin geltenden Allgemeinverfügungen über Regelungen, die in Restriktionszonen für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit gelten, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Leiter des sächsischen ASP-Krisenstabes, bittet dabei um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger: „Ich bitte Sie, die Wildabwehrzäune nicht zu beschädigen oder sonstige Veränderungen an diesen vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, Tore geschlossen zu halten. Sollten Sie aufgestellte Fallen sehen, bitte ich Sie, diese nicht zu beschädigen oder sonstige Veränderungen an diesen vorzunehmen. Und bitte entsorgen Sie Fleisch und Lebensmittelreste in verschließbaren Tonnen. Mit diesen Maßnahmen können alle mithelfen, die Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern.“
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat Sachsen wurden und werden umfassende Maßnahmen ergriffen, insbesondere:
- Errichtung von Wildabwehrzäunungen
- Durchführung von Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung und Kadaversuchhunden
- Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft und auch durch die Landwirte
- verstärkte Bejagung der Wildschweine
Im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild (Jagdverbot für alle Tierarten) bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.
Aufgrund der Feststellung der ASP im Bereich westlich der BAB 13 wurde das Kerngebiet mit Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 17.12.2021 erweitert. Konkret umfasst das Kerngebiet nunmehr Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf. Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile des Landkreises Bautzen (Gemeinde Laußnitz) betroffen.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. In Sachsen wurde am 31.10.2020 das ASP-Virus erstmals nachgewiesen. Zwischenzeitlich gibt es rund 751 amtliche Nachweise im Landkreis Bautzen, im Landkreis Görlitz und im Landkreis Meißen.
Alle geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche sind über die unten angegebenen Links zu finden. Zudem informieren auch die der betroffenen Landkreise auf ihren Internetseiten.
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