Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) nimmt den Europäischen Radontag zum Anlass, auf die Messpflicht von Arbeitgebern in sächsischen Radonvorsorgebieten hinzuweisen.
Gebiete, in denen Radon besonders häufig erhöht auftritt, wurden Anfang des Jahres als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten besteht für alle Arbeitgeber die Pflicht, Radon an Arbeitsplätzen zu messen, wenn sie sich im Keller und Erdgeschoss befinden. Die Messungen sollten bis zum 1. Juli 2021 begonnen worden sein. Arbeitgebern, die noch nicht damit begonnen haben, wird empfohlen, die Messungen schnellstmöglich nachzuholen.
Sollten die Messungen zeigen, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Werte zu senken. Das können zum Beispiel Lüftungsmaßnahmen oder die Abdichtung von Zutrittsstellen für Radon, wie Risse und Fugen in erdberührenden Böden und Wänden, sein.
Das überall vorkommende radioaktive Edelgas kommt aus dem Boden und kann sich in Häusern anreichern. Radon kann Lungenkrebs verursachen.
Der Europäische Radontag wurde am 7. November 2015 ins Leben gerufen und ist Marie Curie gewidmet, die an diesem Tag des Jahres 1867 in Warschau das Licht der Welt erblickte. Maria Salomea Skłodowska, wie ihr Geburtsname war, hat die beiden Elemente Radium und Polonium entdeckt und den Begriff der Radioaktivität eingeführt. Das Element Radium zerfällt zu Radon. Marie Curie, die auch mit Einstein und vielen anderen berühmten Wissenschaftlern ihrer Zeit in Kontakt stand, erkannte schon früh die gesundheitsschädigende Wirkung von Radioaktivität.
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