Seit 2007 unterstützt der Freistaat vor allem Kommunen, Vereine und Verbände dabei, innovative Ideen zur Gestaltung der demografischen Entwicklung zu erproben und in Projekten umzusetzen. Auch im kommenden Jahr soll die Förderung fortgesetzt werden: Noch bis zum 30. September 2021 können Anträge zur Förderung von Projekten ab 2022 im Rahmen der „Förderrichtlinie Demografie“ bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Für Demografie-Projekte stehen 752.000 Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.
Staatskanzleichef Oliver Schenk betonte: „Der Freistaat Sachsen unterstützt gezielt Initiativen, die mit Engagement und Kreativität den Bevölkerungswandel positiv mitgestalten. Die bisherigen Projekte zeigen, dass gerade vor Ort oft Ideen entstehen, die helfen, auch unter sich ändernden Bedingungen ein attraktives und lebendiges Umfeld und Miteinander zu schaffen.“
Weitere Informationen zum Förderprogramm, zum Verfahren, zu bereits geförderten Projekten und weiteren Daten und Maßnahmen der Staatsregierung sowie zu Ansprechpartnern finden sich unter: https://www.demografie.sachsen.de/foerderrichtlinie-und-projekte-4786.html.
Hintergrund:
Die demografische Entwicklung verläuft auch in Sachsen regional sehr unterschiedlich. Insbesondere die ländlichen Räume sind vom Rückgang der Bevölkerungszahl, der Überalterung und Verschiebung der Altersstruktur betroffen.
So hat sich das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung von 39,4 im Jahr 1990 auf 46,9 im Jahr 2020 erhöht. Während Anfang 1990 in Sachsen noch 4,8 Millionen Einwohner lebten, verringerte sich die Zahl bis Ende 2020 auf rund 4,06 Millionen Einwohner. Nach der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird die Bevölkerung in Sachsen bis 2035 auf 3,94 bzw. 3,81 Millionen Personen (Variante 1 bzw. 2) weiter sinken.
Bereits seit 2007 fördert die Staatsregierung Ideen, Maßnahmen und Projekte zum demografischen Wandel. Insgesamt sind seither rund 240 Projekte mit etwa zehn Millionen Euro unterstützt worden. Die geförderten Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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