Ab Freitag, 1. Oktober, sind bei Trauungen im Standesamt Leipzig wieder mehr Gäste zulässig als zuletzt unter Pandemie-Bedingungen. So sind im großen Saal des Stadthauses neben den Standesbeamten künftig 30 Personen möglich, im kleinen Saal 16 Gäste.
Hierbei werden jeweils das Brautpaar sowie Kinder jeden Alters mit eingerechnet, ebenso Trauzeugen, Fotograf, Dolmetscher und Musiker. Auch Ansprachen durch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten werden künftig wieder angeboten, allerdings in gekürzter Form; zudem ist eine musikalische Umrahmung ihrer Reden möglich.
Trauzeuginnen und Trauzeugen können dann wieder auf der Niederschrift der Eheurkunde unterschreiben.
Für die Umsetzung dieser Rahmenbedingungen im Standesamt Leipzig sowie in dessen Außenstellen ist die Einhaltung der 3-G-Regelung erforderlich: Bei Einlass in den Trausaal müssen alle Anwesenden also aktuelle Test-, Impf- oder einen Genesenennachweis sowie ihren Ausweis vorlegen. Die Testnachweise dürfen maximal 24 Stunden alt sein und müssen von einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anerkannten Einrichtung ausgestellt sein. Selbsttests sind leider aus organisatorischen Gründen vor Ort nicht zulässig.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen. Alle Personen sind während des Aufenthalts im Gebäude verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Brautpaar und die Standesbeamten können die Mund-Nasen-Bedeckung am eigenen Platz abnehmen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
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