Knapp 150 Projekte können mit dem SMEKUL-Konjunkturprogramm „Nachhaltig aus der Krise“ gefördert werden. Fachleute für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Klimawandelanpassung und zukunftsfähige Energieversorgung haben in den vergangenen Wochen die rund 700 Einreichungen gesichtet und nach fachlichen Kriterien daraus ausgewählt.
Damit die ausgewählten Vorhaben nun gefördert werden können, müssen die Projektträger einen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank SAB stellen. Zur Verfügung stehen 26,5 Millionen Euro. Diese Summe ist mit den insgesamt eingegangenen Projektanträgen siebenfach überzeichnet.
Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Wolfram Günther: „Der Aufruf zu unserem Konjunkturprogramm ›Nachhaltig aus der Krise‹ hat mit rund 700 Projekteinreichungen alle unsere Erwartungen übertroffen. Unter den Einsendungen sind viele beispielgebende Projekte für eine innovative und nachhaltig ausgerichtete Wirtschaft. Sachsen hat die Chance, bei Klimaschutz, Energiewende und nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft vorne mitzuspielen.
Zu lange standen diese Themen nicht ganz oben auf der politischen Agenda. Jetzt holen wir auf und setzen dabei auf Innovationen und Ideen aus Gesellschaft und Wirtschaft. Die Resonanz auf unser Konjunkturprogramm zeigt: Wir haben in Sachsen ein großes Potenzial für eine wirklich nachhaltige Wirtschaft. Das brauchen wir und das unterstützen wir.“
Wegen der hohen Nachfrage und der Überzeichnung der verfügbaren Mittel wurden die Projekte mit einem Rankingverfahren priorisiert. In den kommenden Tagen erhalten die priorisierten Projektträger die Benachrichtigung über ihre erfolgreiche Auswahl mit allen Informationen zum weiteren Verfahren. Danach haben die Projektträger vier Wochen Zeit, ihren Förderantrag bei der SAB zu stellen. Die SAB ist Bewilligungsstelle im weiteren Verfahren.
Zudem gibt es eine Warteliste für Projekte, die einen Rankingplatz knapp unterhalb der jetzt ausgewählten Projekte erreicht haben. Diese Projekte haben die Chance nachzurücken, sollten ausgewählte Projekte beispielsweise nicht innerhalb der Vier-Wochen-Frist beantragt werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Impulsprogramms „Sachsen startet durch“ auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
Keine Kommentare bisher