Wie in der vergangenen Förderperiode wollen die sächsischen Regionen im neuen Förderzeitraum von 2023 bis 2027 erneut in 30 LEADER-Gebieten zusammenarbeiten. Für die Anerkennung als LEADER-Gebiet ab dem Jahr 2023 müssen die späteren lokalen Aktionsgruppen (LAG) nun ihre lokalen Entwicklungsstrategien (LES) für die neue Förderperiode erstellen.

„Wir haben uns aufgrund der positiven Erfahrungen entschieden, den umfassenden LEADER-Ansatz im ländlichen Raum beizubehalten. Den LAG sollen weiterhin alle Möglichkeiten offenstehen, entsprechend ihren regionalen Bedürfnissen und Schwerpunkten maßgeschneiderte Strategien ohne Vorgaben von oben umsetzen zu können“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Jetzt können die Prozesse zur Erarbeitung der Strategien in den Regionen beginnen!“

Kürzlich erst hatte eine Anhörung im Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtages diesen Ansatz nochmals unterstrichen. So berichteten dort die Sachverständigen der sächsischen LAG, dass sie bundesweit beneidet würden aufgrund der großen Freiheiten, angebotenen Schulungen, finanziellen Budgets und den guten Förderkonditionen für die Regionalmanagements („LEADER in Sachsen“).

Staatsminister Schmidt hat heute (16. Juli 2021) den entsprechenden Programmaufruf zur Förderung der Erarbeitung der LES gestartet. Anträge einreichen können die für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 anerkannten LAG sowie die neu zu gründenden Aktionsgruppen. Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt je LES maximal 70 000 Euro bei einem Fördersatz von 75 Prozent. Zuwendungsfähig sind direkte Personalkosten, die Auftragsvergabe zur vollständigen oder teilweisen Erarbeitung der LES und externe Beratungsangebote.

„Die Bewerbung aller 30 schon bestehenden LEADER-Gebiete für die kommende Förderperiode ist eine weitere Bestätigung für unsere Strategie, seit 2014 mehr Verantwortung in die Regionen zu geben«, sagte Staatsminister Schmidt. »Damit haben wir weiterhin wichtige Partner für Verlässlichkeit und Kontinuität in der ländlichen Entwicklung. Das ist ein gutes Zeichen für den ländlichen Raum Sachsens.“

Die Anträge auf Förderung können ab sofort bei den zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden. Die Antragstellung kann bis zum 31. Oktober 2021 erfolgen. Dafür werden Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes in Höhe von 2,1 Millionen Euro bereitgestellt. Mit einer erfolgreichen Auswahl der LES erfolgt die Anerkennung der LAG und des LEADER-Gebietes.

Hintergrund:

Im September 2020 hatte das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) dazu aufgerufen, dass sich für die kommende EU-Förderperiode 2023 bis 2027 wieder Regionen im ländlichen Raum zusammenschließen, um als Träger regionaler Strategien Verantwortung im ländlichen Raum zu übernehmen. Angesprochen wurden insbesondere die schon seit dem Jahr 2014 bestehenden 30 sächsischen LEADER-Gebiete.

Diese Gebiete haben sich in nahezu unveränderter Struktur jetzt wieder beworben. Im Ergebnis einer Prüfung wurden keine Überschneidungen festgestellt, so dass ab 2023 der ländliche Raum Sachsens nahezu flächendeckend wieder an LEADER teilhaben kann. Die Regionen erarbeiten ihre Strategien, indem sie ihre Einwohner, die Kommunen, Vereine und Verbände einbeziehen, Analysen und Befragungen durchführen, fachliche Arbeitsgruppen bilden, Workshops veranstalten und so ihre Schwerpunkte und die Mittelverteilung bestimmen. Dann reichen sie ihre Strategien zur Anerkennung beim SMR ein.

Wie schon zum Start 2014 erhalten die Bewerberregionen jetzt Unterstützung für die Erarbeitung ihrer Strategien in Form einer Förderung, fachliche Impulse durch das SMR und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, sowie über eine Begleitung durch Sachverständige.

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