Mit einem gestern vom Kabinett verabschiedeten Herbst-Plan stellt Sachsen sicher, dass frühzeitig Vorsorge für eine erneute Infektionswelle getroffen wird. Auch wenn bereits ein signifikanter Teil der Bevölkerung geimpft ist, besteht für einen wesentlichen Teil nach wie vor Schutzbedarf.
Die Maßnahmen sollen jedoch nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch dafür sorgen, dass weitreichende einschränkende Maßnahmen durch frühzeitiges Handeln nicht erforderlich werden. Parallel dazu wird die Corona-Schutz-Verordnung regelmäßig an das Infektionsgeschehen angepasst. Dazu gehört auch die Prüfung, ob neue Leitindikatoren jenseits der Inzidenz und Bettenkapazitäten eingeführt werden.
Dazu erklärt Staatssekretärin Dagmar Neukirch: „Unser Ziel ist es, einen weiteren Lockdown zu verhindern. Auch wenn die Inzidenzen derzeit niedrig sind, bereiten wir uns schon jetzt auf den möglichen signifikanten Wiederanstieg der Infektionszahlen vor. Der Herbstplan ermöglicht eine koordinierte und transparente Vorgehensweise mit klarer Verteilung der Zuständigkeiten.
Alle Ressorts waren einbezogen und sind mit der Umsetzung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen betraut, um eine breite Vorsorge in allen gesellschaftlichen Bereichen sicherzustellen. Die Inzidenzen bleiben grundsätzlich wichtige Warnfaktoren, aber es bedarf auch angesichts der immer weiter steigenden Impfquoten einer Neujustierung und Neubewertung. Hier sollte es unbedingt eine bundesweite Abstimmung geben.“
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
Erhöhte Betriebsbereitschaft der Gesundheitsämter sicherstellen
Die effektive Kontaktnachverfolgung sowie die Quarantäneüberwachung sind auch im Herbst grundlegende Voraussetzungen, um das Infektionsgeschehen bewältigen zu können. Die kommunale Ebene wird daher Unterstützungsstrukturen für die Gesundheitsämter planen und organisieren.
Flächendeckende Testangebote/Testinfrastruktur
Damit die Bürgerinnen und Bürger insbesondere ab dem Schwellenwert von 35 ihre Testpflichten erfüllen können, ist dann wieder eine flächendeckende Testinfrastruktur nötig. Die kommunale Ebene bereitet inzidenzabhängige Pläne zu den regional benötigten Testkapazitäten vor. Das Sozialministerium unterstützt, indem z.B. Apotheken und Zahnärzte bei Bedarf landesweit um Erhöhung der Testkapazitäten gebeten werden.
Neben der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer in den Betrieben wird auch eine Ausweitung der Testpflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt insbesondere nach dem Ende der Schulferien geprüft. Um Einreisenden frühzeitig eine Testmöglichkeit zu verschaffen, ist die Erweiterung bzw. Sicherstellung der Testinfrastruktur auch in den Bereichen der Autobahn und an Flughäfen erforderlich.
Die Erstellung von Testkonzepten bzw. Reaktivierung für spezielle Bereiche ist eine grundsätzliche Anforderung für die Gewährleistung von Arbeitsfähigkeit und Öffnungen auch bei wieder steigenden Inzidenzen, sei es in Pflegeeinrichtungen, an Hochschulen zum Semesterstart, der Verwaltungen sowie der Justiz.
Schule und Kitas
Der reguläre Schulbetrieb soll nach den Sommerferien sichergestellt werden, Wechsel- und Distanzunterricht vermieden werden. Zur Absicherung des Schulstarts ab dem 6. September 2021 werden Sondermaßnahmen für die Vorbereitungswoche und die ersten beiden Schulwochen betreffen:
a) Zweimalige Testverpflichtung für Lehrkräfte und Schulleitungen und weiteres Schulpersonal in der Vorbereitungswoche vom 30. August bis 3. September
b) Zweimalige Testpflicht pro Woche an Schulen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schulpersonal in der Zeit vom 6. bis 19. September (in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit Inzidenz über 10: Dreimalige Testpflicht)
c) Maskenpflicht in allen Schulen in Gebäuden sowie im Unterricht (Ausnahme: Unterricht in der Primarstufe) in der Zeit vom 6. bis 19. September in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10.
Schutzkonzeption für Unternehmen und Beschäftigte
Neben der bereits erfolgten Einführung der Testpflicht für Urlaubsrückkehrer in Betrieben wird frühzeitig gegenüber dem Bund darauf hingewirkt, dass bei erneuten Schließungen eine Verlängerung von Überbrückungshilfen nötig ist. Grenzpendlern und Saisonarbeitern soll soweit wie möglich auch in einer vierten Infektionswelle die Einreise ermöglicht werden. Das „Sofortprogramm Duschcontainer“ auf unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC zur hygienischen Versorgung von Lkw-Fahrern soll verlängert werden.
Impfen
Die Ressorts werben in den kommenden Monaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eigenständig, flächendeckend und zielgruppengerecht für die Schutzimpfung. Die Markt „Sachsen krempelt die Ärmel hoch“ wird in die Dienstsignaturen und Internetauftritt übernommen. Das Sozialministerium legt in Abstimmung mit dem Bund ein Konzept zur Anpassung der Impfstrategie ab September vor.
Beobachtung und Entwicklung in Grenzgebieten und Nachbarländern
Um Hotspots und Eintragungswege nachzuvollziehen, werden weiterhin regelmäßig Lagebilder erstellt. Dazu zählt auch insbesondere die Lage in Polen und Tschechien.
Kontrolle und Durchsetzung
Durch ein effektives Kontrollregime kann sichergestellt werden, dass die Schutzmaßnahmen auch umgesetzt werden. Die Kontrolle obliegt dabei nicht nur den Gesundheitsämtern, auch die Polizei, der Polizeivollzugsdienst und die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen müssen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren. Die kommunale Ebene stellt einen inzidenzabhängigen Plan zur Verstärkung der Ordnungsämter auf.
Notreserve Schutzausrüstung und Schnelltests
Der Freistaat hält eine Notreserve an Schutzausrüstung und Schnelltest vor, um etwaige nicht prognostizierbare Lieferschwierigkeiten abfangen zu können. Damit können in besonderen Lagen Kommunen und soziale Einrichtungen mit Schutzausrüstung und Tests versorgt werden. Der Bedarf für die Notreserve wird ermittelt, etwaige Fehlbestände werden ausgeglichen.
Funktionsfähigkeit der Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens – von der Pflege bis zum Hilfesystem für Opfer von häuslicher Gewalt
Auch bei einer vierten Infektionswelle sollen die Zugänge zu den relevanten Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen ermöglicht werden. Beispielsweise wird auch ein kurzfristiger Aufbau von Interimsstrukturen für Opfer häuslicher Gewalt bei erhöhtem Bedarf pandemiebedingter Engpässe geprüft.
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