Am Freitag (2. Juni) übergaben Ingolf Höntsch, der stellvertretende Vorsitzende des sächsischen Landesfeuerwehrverbandes und der Kreischaer Bürgermeister Frank Schöning, Vertreter des sächsischen Städte- und Gemeindetags den Fortschreibungsbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ an den sächsischen Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.
Der Bericht greift die Feststellungen des im Jahre 2014 veröffentlichten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertretern des sächsischen Innenministeriums, des Landesfeuerwehrverbands, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und des Fraunhofer Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme – auf und beschreibt nach einer zwischenzeitlich durchgeführten Evaluation den Umsetzungsstand der damaligen Empfehlungen, in den Gemeinden bzw. Feuerwehren gemachte Erfahrungen und leitet daraus ergänzende Handlungsbedarfe ab.
In den vergangenen Jahren erfolgten u. a. wichtige rechtliche Anpassungen. So wurde zum Beispiel das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der sogenannten Kleinen Novelle im Sommer 2019 geändert. Seither dürfen Kommunen u. a. einen hauptamtlichen Wehrleiter bestellen. Auch wurde 2020 eine neue Musterfeuerwehrsatzung veröffentlicht. Im Frühjahr dieses Jahres erfolgte dann die Anpassung und Erweiterung der Versicherungsleistungen für verunfallte ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Helfer im Katastrophenschutz.
„Es ist das Ergebnis vieler Anstrengungen, Gespräche und Abstimmungsprozesse. Der Fortschreibungsbericht hält Erreichtes fest, gibt neue Handlungsempfehlungen und zeigt auf, was künftig gemeinsam optimiert werden kann. Besonders die Erfolge, wie die zuletzt beschlossene Anpassung der Versicherungsleistungen für verunfallte ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Helfer im Katastrophenschutz, sind Beweis dafür, was wir gemeinsam erreichen können, wenn wir in den Dialog treten.
Diese Umsetzungen sind wichtige und folgerichtige Schritte und ein klares Signal der Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz. Vor diesem Hintergrund sind sich alle Mitglieder der Arbeitsgruppe einig, dass dieses Format erfolgreich ist und – natürlich unter neuem Namen – fortgeführt wird. Gemeinsam können wir künftige Herausforderungen meistern“, so Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller.
Weitere Informationen:
Über den 2018 vorgestellten „Zukunftspakt Sachsen“ fließen in den nächsten Jahren bis zu 200 Millionen Euro Fördermittel in den kommunalen Brandschutz. Auch wird den Kommunen seit 2018 eine pauschale Zuwendung in Höhe von 50 Euro pro Jahr je aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausgezahlt. Außerdem wurde eine Verdopplung der Ausbildungskapazität der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule mit einer entsprechenden Investitionsplanung in die Wege geleitet.
2019 wurde die sächsische Feuerwehrverordnung fortgeschrieben. Darin enthalten ist nun die Möglichkeit, dass Träger der Werkfeuerwehren die Ausbildung ihrer hauptamtlichen Angehörigen selbst durchführen. Weitere Vorschläge sind Gegenstand der Diskussionen zur sog. „Großen Novelle“ des SächsBRKG, an der bereits intensiv gearbeitet wird.
Der zusammenfassende Bericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ ist dieser Medieninformation beigefügt.
Statistische Angaben zu den Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen sind in den beigefügten Links abrufbar, genau wie die bisherigen Berichte zum Entwicklungsprozess „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ und ein Bild von der Übergabe. Bildunterschrift: Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller (M.) mit Ingolf Höntsch (l.), dem stellvertretenden Vorsitzenden des sächsischen Landesfeuerwehrverbandes und dem Kreischaer Bürgermeister Frank Schöning, Vertreter des sächsischen Städte- und Gemeindetags (Fotonachweis: SMI PÖ).
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