Sachsen startet jetzt die Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes. Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch wird mit dem Bund eine Vereinbarung dazu abschließen. Der Vereinbarung hat das Sächsische Kabinett heute zugestimmt.

Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Der Bund stellt mit dem Sonderfonds insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Veranstalter bereit. Die Förderung erfolgt nach dem so genannten „Windhund-Prinzip“. Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2021 für Veranstaltungen, die ab dem 1. Juli 2021 stattfinden, auf der zentralen Antragsplattform des Bundes gestellt werden.

„Die Corona-Pandemie hat zu schweren Einschränkungen des kulturellen Lebens geführt. Kulturveranstaltungen konnten und können über Monate hinweg gar nicht oder nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Auch wenn Kulturveranstaltungen durch die gesunkenen Infektionszahlen wieder stattfinden können, wird dies zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Teilnehmerzahlen möglich sein, was die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt. Daher bin ich sehr froh, dass der Bund mit dem Sonderfonds die Härten für die Kulturveranstalter ausgleicht sowie für pandemiebedingte Absagen entschädigt. Wir tun jetzt alles dafür, den Sonderfonds in Sachsen auf den Weg zu bringen“, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.

Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Gefördert werden können beispielsweise Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Darstellende Kunst, Musicals, Comedy, Ausstellungen, Lesungen, und ähnliche kulturelle Aktivitäten.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe fördert die Erlöse aus den ersten 500 bzw. 1.000 verkauften Tickets um jeweils bis zu 100 Prozent zusätzlich zu den Verkaufseinnahmen, sofern die Unterauslastung zwischen 25 und 80 Prozent der normalen Platzkapazitäten beträgt – mit einer maximalen Fördersumme von 100.000 Euro pro Veranstaltung. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

Diese Hilfe soll ab dem 1. Juli für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern starten und ab dem 1. August für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Besuchern erweitert werden. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen, die bis zum 31. März 2022 stattfinden, in Anspruch genommen werden.

Die Ausfallabsicherung können Veranstalter erhalten, deren Kulturveranstaltungen mit einer Veranstaltungsgröße von mehr als 2.000 Teilnehmern bei pandemiebedingt reduzierter Auslastung coronabedingt (teil-)abgesagt oder verschoben werden. Die Ausfallabsicherung wird am 1. September 2021 starten und am 31. Dezember 2022 auslaufen.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Bedarf. Die maximale Förderung pro Veranstaltung beträgt 100.000 Euro in der Wirtschaftlichkeitshilfe und 8 Millionen Euro in der Ausfallabsicherung. Die Bewilligung erfolgt für Veranstaltungen, die im Freistaat Sachsen stattfinden, durch die SAB und die Auszahlung der Hilfe über die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Um die kulturelle Vielfalt in ihrer ganzen Bandbreite zu unterstützen, sind für die Wirtschaftlichkeitshilfe auch Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft berücksichtigt. Da diese jedoch staatlich abgesichert sind, ist für öffentlich getragene Veranstalter der Baustein der Ausfallabsicherung ausgeschlossen.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird für alle Länder eine Hotline für die Beantwortung von Fragen von Antragstellern zur Verfügung stellen. Die Telefonnummer lautet 0800-6648430. Die Hotline soll am 7. Juni 2021 an den Start gehen.

Mehr Informationen zum Sonderfonds Kulturveranstaltungen gibt es auf der Website der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/sonderfondskulturveranstaltung-1917654. Die Website des zentralen Antragsportals des Bundes wird in wenigen Tagen online gestellt.

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