Die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hat in den vergangenen Monaten große Veränderungen in der Verwaltung mit sich gebracht. Zu den aktuellen Fragen, was davon beibehalten werden sollte und wie sich der Freistaat noch besser aufstellen könnte, sprach der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Thomas Popp, Mitglied der Staatsregierung, in seiner Rede im Sächsischen Landtag.
„Zu Beginn des Jahres 2020 war niemand auf diese Pandemie und ihre Auswirkungen vorbereitet. Die Staatsverwaltung ging ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben nach und gewährleistete, was für die Aufrechterhaltung unserer Demokratie essentiell ist: Verlässlichkeit, Beständigkeit und Rechtssicherheit. Im Verlauf des letzten Jahres und auch im Jahr 2021 hat sich die Staatsverwaltung mit unvorhergesehenen, tiefgreifenden und langanhaltenden Veränderungen auseinandersetzen müssen“, führte der Staatssekretär ein.
Besonders würdigte Popp die Bereitschaft von gut 700 Bediensteten der Staatsverwaltung, die die Gesundheitsämter im vergangenen Jahr unterstützten: „Sie wechselten häufig von einem Tag auf den anderen den Arbeitsort und trugen mit ihrer Arbeit in den Gesundheitsämtern zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei. Nicht selten wurden die Gespräche mit Betroffenen als psychisch sehr belastend empfunden. Allen Engagierten und Unterstützern sei herzlich gedankt.“
Die Bewältigung weiterer Herausforderungen, wie die Versetzung eines Großteils der Bediensteten ins Homeoffice, der Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastrukturen sowie die Erledigung von Mehrarbeit, ließ den Staatssekretär das Fazit ziehen: „Die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung war während der Corona-Pandemie jederzeit gewährleistet. Die Behörden bestanden einen großen Belastungstest. Anerkennung gebührt denjenigen, die dies technisch-organisatorisch ermöglichten, und denjenigen, die ihren Arbeitsalltag darauf einstellten.“
Beim Blick nach vorn lobte Popp die enge Kooperation zwischen den Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene als bewahrenswert. Er hob zudem hervor, dass die Bediensteten in den Lage sind, sich auf neue Anforderungen und neue Umstände einzulassen: „Sie bringen das Können und das Engagement mit, um Probleme, die eine hohe Komplexität und gesellschaftliche Relevanz haben, zu bewältigen.“
Der Staatssekretär setzte sich abschließend dafür ein, die Resilienz der Staatsverwaltung aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie weiter zu festigen: „So, wie ein Mensch seine Widerstandskraft gegen das Virus durch das Impfen stärkt, muss der Freistaat seine Resilienz gegen unvorhergesehene, kurzfristige Problemlagen durch Digitalisierung stabilisieren.“
Popp weiter: „Das Digitale muss der Grundstoff sein! Abläufe innerhalb der Verwaltung, aber auch der Kontakt zu Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen müssen von vornherein so gedacht und umgesetzt werden, dass sie nahtlos mit digitalen Verfahren unterstützt werden können. Dazu benötigen wir in der Staatsverwaltung auskömmliche personelle und finanzielle Ressourcen, um diese neue digitale Normalität auch verlässlich und sicher zu betreiben. Jeder Behördenleiter muss sich darauf verlassen können, dass den fachlichen Erfordernissen auch eine adäquate IT-Mannschaft gegenübersteht.“
„Zudem müssen wir überlegen, wie die Flexibilität der Personalzuführung in den Bereichen zu erhöhen ist, die besonders in einer Krisensituation gefordert sind. Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir häufig auf Kolleginnen und Kollegen zurückgegriffen, deren spezifische Qualifikationen nicht für die Tätigkeit in den Gesundheitsämtern benötigt wurden. An anderer Stelle fehlten dann ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Solch ein Missverhältnis kann nur eine begrenzte Zeit aufrechterhalten werden. Wir benötigen künftig ein Verfahren, mit dem wir flexibel auf externe Kräfte zugreifen können – und zwar genau auf dem Anforderungsniveau, das benötigt wird“, resümierte Popp.
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