Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 16. Juni 2021 auf Initiative Sachsens einen Beschluss gefasst, der sich kritisch mit Restschuldversicherungen für Kreditverträge befasst. Darin stellt die Justizminister/-innenkonferenz fest, dass insbesondere die bei einigen Banken bestehende intransparente Praxis der Kombination von Krediten und mitkreditierten Restschuldversicherungen die ohnehin schon latente Gefahr einer Überschuldung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erhöht.
Darin stellt die Justizminister/-innenkonferenz fest, dass insbesondere die bei einigen Banken bestehende intransparente Praxis der Kombination von Krediten und mitkreditierten Restschuldversicherungen die ohnehin schon latente Gefahr einer Überschuldung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erhöht.
Dazu erklärt Justizministerin Katja Meier: „Schon länger wissen wir, dass einige Banken die Restschuldversicherung eher zusätzliche Einnahmequelle nutzen, denn als Instrument für eine sinnvolle Absicherung der Kreditnehmerinnen und des Kreditnehmers. Restschuldversicherungen, die zusammen mit einem Kredit abgeschlossen werden, sind mittlerweile vor allem eines: Überteuert! Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.“
Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen, die auf eine bessere Information der der Verbraucherinnen und Verbraucher abzielten und ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt haben, konnten diese Fehlentwicklung bisher noch nicht hinreichend eindämmen.
Eine Ursache hierfür benennt Justizministerin Katja Meier: „Bestehende Informationspflichten werden in der Praxis zum Teil umgangen. So ist der Abschluss der Restschuldversicherung meist fakultativ und damit nach wie vor nicht im Effektivzins kenntlich zu machen – die Restschuldversicherung wird aber von einigen Kreditgebenden derart offensiv angeboten, dass auf Verbraucherseite faktisch der Eindruck entsteht, beides gehöre zwingend zusammen.“
Auch ist fraglich, ob die erst kürzlich vorgenommene Begrenzung der Provision für die Banken eine Umkehr wird bewirken können. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern müsse vielmehr der kostentreibende Effekt von Rechtschuldversicherungen bewusstgemacht werden.
Hierzu macht Justizministerin Katja Meier deutlich: „Wir brauchen hier wirksame Instrumente gegen diese Praxis: So könnte etwa der Abschluss des Kreditvertrages und Abschluss der Restschuldversicherung zeitlich entzerrt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal in sich gehen können und sich so selbst vor ungünstigen Entscheidungen schützen können.“
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