Der Weg für die Angleichung der Arbeitsbedingungen ist frei! Am Freitagabend, 25. Juni 2021, unterzeichneten die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und die Arbeitgeberverbände Berlin-Brandenburg (VME) und Sachsen (VSME) in Leipzig in der dritten Verhandlungsrunde eine Tarifliche Vereinbarung zur Angleichung.
Am Ende der Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie 2021 hatten IG Metall und die Arbeitgeberverbände in Berlin-Brandenburg (VME) und Sachsen (VSME) eine Verhandlungsverpflichtung unterzeichnet, um über die offene regionale Forderung nach einem Tariflichen Angleichungsgeld zu verhandeln.
„Es hat sich gezeigt, dass unser Druck in der Tarifrunde erheblich gewirkt hat. Die Arbeitgeber haben verstanden, dass sie den Weg freimachen müssen für die Arbeitszeitangleichung Ost. Wir haben jetzt nach einer langen und harten Auseinandersetzung einen tariflichen Rahmen geschaffen, so dass Betriebe mit freiwilligen Betriebsvereinbarungen Stufenpläne zur 35-Stundenwoche verhandeln können“, sagte Birgit Dietze, Verhandlungsführerin der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen.
„Die Arbeitgeber übernehmen damit ihre Verantwortung, um gleiche Arbeitsbedingungen in Ost und West möglich zu machen. Aus der Arbeitszeitmauer hatten wir in der Tarifrunde bereits mit einzelnen Lösungen Steine gebrochen. Jetzt ist die Statik dran.“
Schon im Mai hatten Volkswagen Sachsen, SAS in Meerane und ZF in Brandenburg an der Havel Stufenpläne zur 35-Stundenwoche abgeschlossen. „Es werden jetzt Betriebsvereinbarungen in vielen weiteren Betrieben folgen. Einige stehen bereits in den Startlöchern, um zu verhandeln. Als Tarifvertragsparteien müssen wir den betrieblichen Lösungen jeweils zustimmen und werden uns im Januar 2023 zusammensetzen, um die Lage zu evaluieren und daraus Schlüsse für die Tariflandschaft abzuleiten“, erklärte Bezirksleiterin Birgit Dietze.
Mit der Tariflichen Vereinbarung wird eine Öffnungsklausel geschaffen. Obwohl der Mantel-Tarifvertrag geschlossen bleibt, in dem die Arbeitszeit geregelt ist, können Belegschaften innerhalb des neuen tariflichen Rahmens mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung verhandeln, die den Weg zur 35-Stundenwoche ab 1. Januar 2022 freimacht. Dabei kann zunächst um eine Stunde abgesenkt oder aber auch der ganze Weg zur 35-Stundenwoche festgelegt werden.
Der Tarifvertrag regelt auch Fragen einer Teilkostenkompensation. Sie muss zeitlich und der Höhe nach befristet sein. Es können ausgewählte tarifliche Bausteine, übertarifliche Leistungen, Produktivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder übertarifliche Leistungen in Ansatz gebracht werden. „Maßgeblich ist jedoch, dass am Ende des Prozesses immer eine echte Angleichung – also eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich – steht“, sagte Birgit Dietze.
Die Tarifvereinbarung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals am 31. Januar 2024 gekündigt werden.
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