Heute hat die 31. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister auf sächsische Initiative einstimmig einen Beschluss zur Erhöhung der Väterbeteiligung an der Elternzeit gefasst. Darin wird der Bundesgesetzgeber um Prüfung gebeten, inwieweit weitere Ansätze für eine intensivere Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter gesetzt werden können.
Außerdem sollen auch Bund, Länder und Kommunen innerhalb ihrer Vorbildrolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Bedingungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter im öffentlichen Dienst weiter verbessern.
Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Es ist ermutigend, dass immer mehr Väter in ganz Deutschland in Elternzeit gehen. Erfreulich ist insbesondere, dass Väter aus Sachsen im Jahr 2020 am häufigsten Elterngeld bezogen haben. Allerdings wählen Väter kaum mehr als das Minimum von zwei Monaten. Das wollen wir ändern.
Väter erfahren durch eine längere Elternzeit von Anfang an eine intensivere Bindung zu ihrem Kind und leben durch ihr erhöhtes Engagement zu Hause zeitgemäße Geschlechterrollen vor. Gleichzeitig leistet die Elternzeitnahme von Vätern einen wichtigen Beitrag zu beruflicher Chancengerechtigkeit. Durch die gerechte Aufteilung der Sorgearbeit von Anfang an können Mütter ihren Erwerbs- und Karriereweg aktiv weiterverfolgen.“
Hintergrund der Forderung ist, dass bundesweit die Elternzeitnahme von Vätern gegenüber der von Müttern immer noch sehr ungleich verteilt ist: Väter nahmen im Jahr 2020 nur etwas mehr als das Minimum (2,9 Monate), das zu den zusätzlichen Partnermonaten im Basiselterngeld berechtigt, und Mütter nahezu das Maximum (11,6 Monate) in Anspruch.
Auch das im Jahr 2015 als Variante des Elterngeldes eingeführte Elterngeld Plus, welches ermöglicht, bei Teilzeitarbeit die Bezugsdauer des Elterngeldes bei geringerer monatlicher Leistung weiter auszudehnen, hat an diesen geschlechterstereotypen Nutzungsmustern kaum etwas geändert. Als Gründe für die Zurückhaltung bei den Partnermonaten im Basiselterngeld geben Väter u.a. finanzielle Nachteile und befürchtete negative berufliche Konsequenzen an.
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