Die Landkreise Nordsachsen und Görlitz starten heute (01.06.21) das digitale Wohngeldverfahren. Ab sofort können Berechtigte aus beiden Landkreisen ihren Erstantrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden.

Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.

Die bisherige Papiervariante des Wohngeldantrages wurde vollständig überarbeitet und als Online-Antrag neu erstellt. Dieser ist übersichtlicher gegliedert und fragt wie bei einem Interview nur die tatsächlich für die Antragsbearbeitung notwendigen Daten ab. Der Freistaat strebt an, im Laufe des Jahres auch andere Antragsvarianten wie den Antrag auf Lastenzuschuss oder Anträge auf Erhöhung, Änderung sowie Weiterleistung online verfügbar zu machen.

Bei der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsische Staatskanzlei (SK) und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) eng zusammen. Neben anderen Kommunen unterstützte auch der Landkreis Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testete das Verfahren.

„Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet“, so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. „Die Daten werden bei den Wohngeldbehörden direkt medienbruchfrei weiterbearbeitet, ohne dass sie dazu manuell noch einmal eingegeben werden müssen. Das ist zeitgemäß, denn es beschleunigt die Bearbeitung und hilft, Fehler zu vermeiden.“

Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei, stellt fest: „Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerfreundlich und modern können Anträge digital gestellt, eingereicht und medienbruchfrei weiterbearbeitet werden. Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt es die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird. Mit dem Online-Wohngeld haben wir in enger Kooperation zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern ein wichtiges Massenverfahren umgesetzt. Wir gehen mit Schwung die weiteren Digitalisierungsvorhaben an.“

Nordsachsens Landrat Kai Emanuel betont: „Wir sehen das Online-Wohngeldverfahren als wichtigen Baustein unserer Zukunftsstrategie 2030, mit der wir das Landratsamt ins digitale Zeitalter transformieren. Mehr noch: Landesweit einheitliche Lösungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse eröffnen auch völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, denn die digitale Welt braucht keine örtlichen Zuständigkeiten.“

Hintergrund:

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Grundlage ist das Bundeswohngeldgesetz. Für die Bearbeitung und Bewilligung sind in Sachsen 33 kommunale Wohngeldbehörden zuständig. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum geleistet. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bund und Land.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Zum Jahresende 2019 bezogen in Deutschland rund 504.000 Haushalte Wohngeld (entspricht 1,2% der Privathaushalte).1 In Sachsen erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2019 etwa 37.800 Haushalte Wohngeld.

1 Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr. 368 vom 23.9.2020

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