Sachsen soll ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz bekommen. Der Entwurf dafür wird in einem breiten Beteiligungs- und Dialogprozess gemeinsam mit Akteur/-innen der aktiven Integrationsarbeit vor Ort sowie der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Im Rahmen der heutigen Auftaktkonferenz informierte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das Beteiligungsverfahren und den anschließenden Prozess des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihrem Grußwort betonte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping: „Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz möchte ich eine stabile gesetzliche Basis für die Integration und die gesellschaftliche und politische Teilhabe von zugewanderten Menschen schaffen. Indem wir die verschiedenen Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in den jetzt startenden Diskussionsprozess zu dem geplanten Gesetz einbinden, wollen wir auch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über unser aller Zusammenleben in Sachsen, und letztlich über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land anstoßen.“
Der Sächsische Ausländerbeauftragte, Geert Mackenroth, lotete in seinem Vortrag Chancen und Grenzen eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz aus. „Ich begrüße es sehr, dass sich Sachsen als fünftes Bundesland nun ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz gibt. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, will sie gelingen, muss sie in allen Ressorts der Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik stets mitgedacht werden. Das neue Gesetz wird dafür die Rahmenbedingungen schaffen. Letztendlich ist aber auch jeder Einzelne von uns gefragt, wenn es darum geht, in Sachsen ein weltoffenes, wertschätzendes und vielfältiges Klima zum Wohle aller zu schaffen“, sagte Geert Mackenroth.
Anschließend verglich Prof. Dr. Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, Integrationsgesetze verschiedener Bundesländer und beschrieb den Novellierungsprozess des nordrhein-westfälischen Integrationsgesetzes.
Der Freistaat Sachsen hat sich gemäß Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, in der laufenden Legislaturperiode ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) zu erstellen. Damit zielt Sachsen darauf ab, eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten zu ermöglichen und zu fördern.
Petra Köpping abschließend: „Wir wollen den Gesetzentwurf im kommenden Jahr als Staatsregierung erarbeitet haben, um ihn dann dem Landtag zur Beratung und zur Beschlussfassung zu übergeben. Davor ist es mir aber wichtig, mit all denjenigen, die seit vielen Jahren vor Ort aktive Integrationsarbeit leisten und vor allem mit den zugewanderten Menschen selbst in einen breiten Dialog darüber zu treten, was wir im Rahmen eines solchen Integrationsgesetzes regeln und verbessern wollen. Deshalb stehen für uns die kommenden 5 Monate unter dem Motto: „Teilnahme schafft Teilhabe.“
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