Nach dem Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen gibt es auch für die rund 180.000 Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien – ein Ergebnis. Das Thema Angleichung bleibt dabei auf der Agenda. Bis Ende Juni 2021 soll mit dem sächsischen Arbeitgeberverband VSME ein tariflicher Rahmen geschaffen werden, der betriebliche Schritte zur Angleichung möglich macht.
„In der gestrigen Verhandlung haben wir mit dem VSME – vorbehaltlich der Gremienzustimmungen – vereinbart, für den Einstieg in betriebliche Angleichungsprozesse bis 30. Juni 2021 einen tariflichen Rahmen zu schaffen“, berichtet Birgit Dietze, Verhandlungsführerin und IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg-Sachsen.
„Darin ist nach unserer Vorstellung klar festzulegen, im Rahmen welcher Eckpfeiler sich die Betriebsparteien bewegen dürfen. Die Frage der Angleichung – das hat sich erneut herausgestellt – ist ein seit Jahrzehnten hart umkämpfter Gegenstand. Mit dem Druck aus den Betrieben haben wir zunächst erreicht, dass die Arbeitgeber sich dem Weg zur Lösung der Frage der Angleichung nicht weiter verweigern können.“
„Sollte es in diesem Prozess bis Ende Juni 2021 zu keiner tragfähigen Einigung kommen, werden wir das Ziel der Angleichung weiterverfolgen und dafür unsere Strategie Haus für Haus ausrichten. Die Fläche setzen wir dann auf diese Weise zusammen.“
Die Übernahme des Pilotergebnisses aus Nordrhein-Westfalen setzt sich aus einer Sonderzahlung (Corona-Prämie) von 500 Euro (Auszubildende 300 Euro) und einer jährlichen Sonderzahlung, dem so genannten Transformationsgeld, zusammen. Dieses wird erstmalig im Februar nächsten Jahres in Höhe von 18,4 Prozent des monatlichen Bruttogehaltes gezahlt. Ab 2023 steigt die Zahlung dann auf 27,6 Prozent eines Monatsentgeltes.
Für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sieht der Tarifabschluss längerfristige Regelungen zur kollektiven Arbeitszeitabsenkung vor.
Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen hat sich mit den Arbeitgebern außerdem auf eine Rahmenregelung für betriebliche Zukunftstarifverträge geeinigt. „Statt nur auf eine Krise zu reagieren, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Betrieb den industriellen Wandel aktiv gestalten“, sagte Bezirksleiterin Birgit Dietze.
Die Erklärungsfrist endet am 31. Mai 2021. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2022. Die Tarifkommission der IG Metall für Sachsen muss diesem Ergebnis noch zustimmen.
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