Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar 2022. Bis dahin müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen.

Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Pandemiebedingt wird empfohlen, sich frühzeitig und vorab über die Änderungen der Sprechzeiten zu informieren.

Wann müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Für den Führerscheinumtausch gelten gestaffelte Fristen – je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr – um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Verlieren nicht rechtzeitig umgetauschte Führerscheine ihre Gültigkeit?

Das Ablaufdatum bedeutet, dass der Führerschein seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.

Wie lange ist der neu ausgestellte Führerschein gültig?

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet.

Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt auch nach Fristablauf unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung wie z. B. Bus- oder LKW-Fahrer.

Fahrerlaubnis-Inhaber sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Welche Klassen werden in den neuen Führerschein eingetragen?

In den neuen Führerschein werden die Klassen eingetragen, die den bisherigen Fahrberechtigungen entsprechen. Wie sich die Zahlen- oder Buchstabenkürzel ändern, lässt sich in folgender Übersicht des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

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