Auf Antrag der Elbanrainer-Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein hat die Umweltministerkonferenz am Freitag (23.4.) beschlossen, dass das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe den Anforderungen des Gesamtkonzeptes Elbe entsprechen muss.
Die Konferenz der Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder sieht das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr, so wie es das Gesamtkonzept Elbe vorsieht, gefährdet.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Das deutsch-tschechische Abkommen zur Elbe gibt der Schifffahrt Vorrang. Das widerspricht dem Gesamtkonzept Elbe (GKE). Der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Wasserrahmenrichtlinie und das Thema Sohlerosion müssen weit mehr Beachtung finden, als es jetzt der Fall ist. Wir setzen mit viel Aufwand Programme zur Renaturierung von Auen auf. Das würde vom Abkommen konterkariert.
Entlang der Elbe sind die bestehenden und zu renaturierenden Landschaften massiv gefährdet, wenn die Schiffbarkeit der Elbe das einzige Ziel des Abkommens bleibt. Hinzu kommt: Angesichts der zurückliegenden Dürrejahre und der für die Elbe typischen langen Niedrigwasserperioden hat die Güterschifffahrt auf der Elbe keine wirklich verlässliche Perspektive.“
Die Umweltministerkonferenz hat die Bundesregierung am Freitag (23.4.) aufgefordert, die Vereinbarung mit der Tschechischen Republik zugunsten der Schiffbarkeit der Elbe nachzuverhandeln und dabei die Bundesländer mit einzubeziehen. Die Länderministerinnen und -minister befürchten, dass die Grundgedanken sowie die konkreten fachlichen und politischen Handlungsziele des langjährig entwickelten Gesamtkonzepts Elbe im Abkommen nicht umgesetzt werden.
Alle sieben Anrainer-Länder drängen darauf, ein Gleichgewicht zwischen Ökologie und Verkehr herzustellen. Da Kompetenzen der Länder in den Bereichen Naturschutz, Hochwasserschutz und Wasserhaushalt berührt sind, fordern sie, von der Bundesregierung einbezogen zu werden.
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