In den vergangenen Monaten sind Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen bei der Landeskartellbehörde eingegangen, in denen zu hohe Preise für die Versorgung mit Fernwärme beziehungsweise nicht nachvollziehbare jährliche Preissteigerungen angezeigt werden. Betroffen sind verschiedene Fernwärmeversorger in Großstädten, aber auch in kleineren Orten und dies weiträumig verteilt über das Gebiet des Freistaates.
Erkenntnisse, ob Preise angemessen sind, können nur durch eine flächendeckende Erhebung für ganz Sachsen, eine sogenannte Sektoruntersuchung, gewonnen werden. Auf der rechtlichen Grundlage nach § 32 e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind solche Sektoruntersuchungen eines bestimmten Wirtschaftszweiges bzw. Sektors möglich und angezeigt, wenn Vermutungen für einen eingeschränkten oder verfälschten Wettbewerb bestehen.
Die Landeskartellbehörde beginnt diese Sektoruntersuchung nun unmittelbar nach den Osterfeiertagen. Bis Ende Mai 2021 sollen die Versorgungsunternehmen ihre Daten übermitteln. Die Landeskartellbehörde verfügt erst dann über eine aktuelle und flächendeckende Übersicht des sächsischen Fernwärmemarktes. Auf dieser Basis werden die gerügten Preise analysiert, verglichen und bewertet. Stellt sich heraus, dass es bei Unternehmen Auffälligkeiten gibt, können Verfahren durch die Landeskartellbehörde eingeleitet werden.
Ziel der Sektoruntersuchung ist es, mögliche überhöhte und nicht gerechtfertigte Preise einzelner Versorgungsunternehmen aufzuspüren, damit Fernwärme als ökologischer Wärmeträger den berechtigten Anliegen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Unternehmen nach fair kalkulierbaren Preisen gerecht wird.
Generell ist eine kartellrechtliche wettbewerbsrechtliche Überwachung des Marktes Fernwärmeversorgung gesetzlich vorgesehen, da dieser Markt in seiner Struktur monopolartig aufgestellt ist, d.h. in einem bestimmten Versorgungsgebiet ist i.d.R. immer nur ein Versorger aktiv und die angeschlossenen Kunden haben keine Wahlmöglichkeit, zu einem anderen, günstigeren Versorger zu wechseln.
Eine Sektoruntersuchung hatte zuletzt im Jahr 2013 für ganz Sachsen stattgefunden. Mit einem Ergebnis der aktuellen Untersuchung ist Anfang 2022 zu rechnen. Dann sind alle Einreichungen der Versorger und mögliche Nachfragen abschließend bearbeitet. Kommunale Spitzenverbände und regionale Verbände der Energieversorger sind von Beginn an in das Verfahren eingebunden.
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