Von Mittwoch, den 14. April, bis Dienstag, 20. April, findet das Online-Bewerbungsverfahren für das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch statt. Alle interessierten Grund- und Förderschulen sowie Kinderkrippen und Kindergärten können in dem Zeitraum ihre Bewerbung für das Schuljahr 2021/2022 einreichen. Auch Einrichtungen, die bereits im laufenden Schuljahr am Programm teilnehmen, müssen sich erneut bewerben, wenn sie sich wieder am Programm beteiligen möchten.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther ermunterte zum Mitmachen: „Mit der regelmäßigen Teilnahme am EU-Schulprogramm tragen Schulen, Krippen und Kitas einen Teil zu einer gesunden Ernährung der Kinder bei. Kleine Mahlzeiten zwischendurch sind auch im Schul- und Kitaalltag wichtig. Mit dieser zusätzlichen Vitaminzufuhr und interessanten pädagogischen Begleitmaßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuchen, wird gesunde Ernährung praktisch erlebbar. Kinder probieren vielfältige Obst- und Gemüsesorten sowie Trinkmilch und erfahren dabei auch, wo und wie diese Produkte erzeugt werden.“
Den Programmteil »Obst und Gemüse« können ausschließlich Grund- und Förderschulen nutzen. Der Programmteil »Milch« steht darüber hinaus Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse beziehungsweise Trinkmilch verteilt werden.
Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen erfolgt ab diesem Jahr erstmals durch ein computergestütztes Zufallsverfahren. Innerhalb des Bewerbungszeitraumes ist der Zeitpunkt der Bewerbung für das Auswahlverfahren daher unerheblich.
Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist eine Online-Bewerbung beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Unter der Internetadresse www.schulobst-milch.sachsen.de wird dafür das entsprechende Formular bereitgestellt.
Die zugelassenen Einrichtungen werden im Internet veröffentlicht. Anschließend können die Schulen, Kitas oder Krippen Kontakt zu einem zugelassenen Lieferanten aufnehmen, der sie dann ab Beginn des neuen Schuljahres mit Obst, Gemüse beziehungsweise Milch beliefern soll. Eine Liste der in Sachsen zugelassenen Lieferanten ist unter der genannten Internetadresse abrufbar.
Mit begleitenden pädagogischen Maßnahmen, die Kenntnisse über die Landwirtschaft und für eine gesunde Ernährung vermitteln, wird das Programm ergänzt.
Hintergrund:
Für das EU-Schulprogramm stellt die EU den Mitgliedsstaaten jährlich rund 221 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Basis der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder in den Mitgliedsstaaten. Sachsen erhält für das Schuljahr 2021/2022 rund 1,7 Millionen Euro.
Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Umsatzsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Weitere Informationen finden sich unter www.schulobst-milch.sachsen.de.
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