Mit Geldern des Bund haben fast alle Bundesländer im Jahr 2020 ihren Verkehrsunternehmen einen 100-prozentigen Ausgleich der Einnahmeausfälle gewähren können. Dieser Schritt war wichtig und richtig, um die Unternehmen und deren Leistungen für die Fahrgäste zu sichern. Auch in diesem Jahr bleibt das Ziel bestehen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die Krankenschwestern, das Pflegepersonal und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht ins Homeoffice gehen können, sicher und umweltfreundlich mit Bussen und Bahnen zur Arbeit fahren können.
Seit Jahresbeginn 2021 verzeichnen die Verkehrsunternehmen weiterhin einen massiven Rückgang der Kundenzahlen und Einnahmeausfälle von bis zu 70 Prozent. Das reicht an die Zahlen des vergangenen Jahres heran. Doch für 2021 fehlen noch jegliche finanziellen Zusagen des Bundes – um die Mehrkosten auszugleichen.
Im Gegenteil: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verweist in der laufenden Diskussion darauf, dass die ostdeutschen Länder die Regionalisierungsmittel des Bundes noch nicht voll verausgabt haben und Rücklagen für später bilden.
Dazu der SPD-Ostbeauftragte und sächsische Verkehrsminister Martin Dulig: „Dieser Vorwurf ist absurd. Als die Neuverteilung der Regionalisierungsmittel im Bund geregelt wurde, war klar, dass wir in Ostdeutschland Rücklagen bilden müssen, um den ÖPNV längerfristig in den Folgejahren finanzieren und absichern zu können – denn dann sinken unsere Einnahmen.
Unsere damalige Zustimmung zu diesem Verfahren darf jetzt kein Bumerang werden und gegen uns ausgelegt werden. Denn durch die Neuverteilung fließt prozentual mehr Geld in den Westen – der Osten verharrt aber beim Status quo. Damit fehlen uns in Ostdeutschland nun die Spielräume, um in der aktuellen Corona-Situation handeln zu können. Wir haben das Geld dafür nicht! Wenn der Bund an seiner Forderung festhält, müssten wir die Verteilung der Regionalisierungmittel noch einmal grundsätzlich neu verhandeln.
Wir brauchen jetzt zügig die Debatte im Bund über einen neuen ÖPNV-Rettungsschirm für 2021! Wir müssen verhindern, dass demnächst Strecken abbestellt oder Fahrpläne eingedampft werden müssen, weil das Geld fehlt und die Unternehmen auf den pandemiebedingten Mehrkosten sitzen bleiben. Das darf nicht passieren! Wir dürfen unsere Kommunen und Verkehrsunternehmen nicht im Stich lassen. Natürlich werden die Bundesländer dann den ihnen möglichen finanziellen Anteil auch beisteuern.“
Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel: „Die fünf ostdeutschen Bundesländer verlieren nach dem seit 2016 geltenden Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel erheblich an Geld für den Bahnnahverkehr. Bund und westdeutsche Länder haben deshalb – zurecht – die Erwartung an die ostdeutschen Länder formuliert, wir mögen in den noch besser ausgestatteten ersten Jahren Geld auf die hohe Kante legen, um in den folgenden deutlich schlechter ausgestatteten Jahren davon zehren zu können.
Wer Mitte und Ende der 2020er Jahre in Mecklenburg-Vorpommern zumindest auf dem heutigen Niveau Regionalbahnverkehr möchte, musste dies über Rücklagen bis 2020 ansparen, damit über die 15 Jahre Finanzierungslaufzeit der Regionalisierungsmittel jedes Jahr ausreichend Geld zur Verfügung steht.
Wer 2022 noch Busse und Bahnen auf dem heutigen Niveau möchte, muss jetzt sehr schnell in 2021 den ÖPNV-Rettungsschirm fortschreiben. Da ist der Bund jetzt gefordert. Ständig über Klimaschutz sprechen und Nahverkehr fordern, ihn dann aber in seiner schwierigsten Phase in hängen zu lassen – das passt nicht zusammen.”
Hintergrund:
Grundlage der Verteilung der Regionalisierungsmittel des Bundes ist der durch die Verkehrsministerkonferenz im Jahr 2014 beschlossene „Kieler Schlüssel“ – welcher sich an der Einwohnerzahl orientiert. Dieser Verteilungsmechanismus sieht vor, dass die ostdeutschen Bundesländer über in den kommenden Jahren – relativ im Vergleich zu den westdeutschen Ländern – einen geringer werdenden Anteil der leicht steigenden Regionalisierungsmittel bekommen sollen.
Zwar erklärte sich die Bundesregierung im Juni 2016 bereit, die Regionalisierungsmittel nochmals um 200 Mio. Euro aufzustocken. Jedoch war dieser Erhöhungsbedarf dafür vorgesehen, Belastungen abzumildern, die den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch die Anwendung des Kieler Schlüssels entstehen.
Einen dauerhaften Ausgleich – gerade für Sonderfälle wie derzeit Corona – hat man damit seinerzeit nicht geschaffen.
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